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Haftpflichtversicherung: Frage zum Abzug "neu für alt"

Mein Waschbecken musste wegen eines Sprungs ausgetauscht werden. Dieser ist durch meine Schuld entstanden (Gegenstand ins Waschbecken gefallen), so dass ich meinem Vermieter den Schaden gemeldet habe und gemeinsam mit dem Hausmeister das Formular für die Haftpflichtversicherung ausgefüllt habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass es folgendermaßen ablaufen würde: Die Versicherung zahlt ca. 100 Euro, ich zahle meine 150 Euro Selbstbehalt und so wären die ca. 250 Euro Schaden bezahlt. Jetzt ging ein Schreiben an meinen Vermieter (an mich in Kopie), dass der Abzug wegen des Zeitwerts 30% beträgt und so für die Versicherung nur 24,10 Euro zu zahlen sind. 74,61 Euro würden so offen bleiben. Die Versicherung beruft sich hierbei auf den Paragraf 249 BGB.

Meine Fragen:

  • Hätte die Versicherung nicht eigentlich nur die 30% vom Materialpreis abziehen dürfen? Mir liegt die Rechnung nicht vor, aber der Materialpreis dürfte nur bei 60 - 70 Euro liegen, der Abzug dann entsprechend ja auch nur bei ca. 20 Euro? Die Handwerker kosten doch dasselbe, egal ob gebrauchtes oder neues Waschbecken?

  • Ist ein Abzug in Höhe von 30% gerechtfertigt, wenn das Waschbecken doch erst 3 Jahre alt war und Waschbecken doch eigentlich in der Zeit nicht viel an Wert verlieren (ist ja kein Auto oder so)?

  • Gilt das Gesetz auch für mich oder kann die Genossenschaft diese 74,61 Euro von mir nachfordern?

Haftpflichtversicherung, Versicherung, Schaden

Zahnzusatzversicherung ja/nein? Wenn ja, Ergo Direkt?

Hallo, ich hatte einen Zahnarzttermin bei dem festgestellt wurde, dass der Nerv einer meiner oberen Schneidezähne verkalkt ist. Ich hab keine Schmerzen und es ist nichts entzündet, aber es kann sein, dass ich in ein paar Jahren eine Wurzelbehandlung brauche. Nachdem der Zahn ja im Sichtbereich ist überlege ich jetzt, ob ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen sollte für den Fall, dass ich mal ein Implantat brauche. Andererseits ist es ja nicht sicher, dass an dem Zahn etwas gemacht werden muss. Wäre es vielleicht besser, mir einfach etwas Geld anzusparen und auf die Versicherung zu verzichten? Kann der Zahn überhaupt noch versichert werden? (Es liegt ein Heil- und Kostenplan für externes Bleaching vor, weil er etwas dunkler ist als die anderen Zähne. Das muss ich natürlich selbst zahlen) Ein Angebot dass sich nicht schlecht anhört wäre die Ergo Direkt Versicherung. Es heißt, dass 90% bei Zahnersatz oder Implantaten erstattet werden. Allerdings bin ich etwas skeptisch. Gelten die 90% wirklich für den kompletten Rechnungsbetrag? Auch wenn die Krankenkasse z.B. nichts zahlen würde? Habe jetzt schon öfter gelesen, dass die Leistungen und Bedingungen da nicht so gut sein sollen, aber 90% hören sich ja nicht schlecht an und PZR z.B. wird Vielleicht kann mir ja jemand einen Rat geben, danke schon mal im Voraus!

PKV, Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Zusatzversicherung

Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

Guten Abend!

Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.

Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.

Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?

Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!

Viele Grüße, Cosima

400 job, Aufwandsentschädigung, geringfügige Beschäftigung, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung

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