Zahlt meine Haftpflichtversicherung, Schaden an gemietetem Minibagger verursacht

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Hallo,

hier ein paar schlaue Sätze zu gemieteten Sachen:

Gemietete oder geborgte Sachen sollten mit derselben hohen Sorgfalt behandelt werden wie die eigenen Sachen. Von dieser verständlichen Voraussetzung geht auch der Haftpflichtversicherer aus. Daher werden diese dem persönlichen Eigentum und folglich dem Eigenschaden gleichgestellt, der wiederum nicht versicherbar ist.

Schäden an gemieteten Sachen, auch bei gemieteten Wohnräumen sind nach den Allgemeinen Bedingungen in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit es sich aber um Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen handelt (z.B. Schäden an der Bausubstanz, Türen, Fenster, Sanitäreinrichtungen, an fest verlegten Teppichböden des Vermieters) gilt eine versicherte Haftungserweiterung. Schäden durch Verschleiss oder an beweglichen gemieteten Sachen sind dagegen nicht versicherbar.

Kannst Du auch nachlesen unter http://www.versicherung.net/haftpflicht/haftpflichtversicherung-faq.html#12