Bereitstellungsgebühr (Umzug) für Internetanschluss in Steuererklärung?

2 Antworten

Wie kann ich das in die Lohnsteuererklärung aufnehmen?

Garnicht. Kosten privater Lebensführung hat man aus seinem versteuerten Nettoeinkommen zu bezahlen. Wenn das eine "Bereitstellungsgebühr" ist, sind das noch nicht mal haushaltsnahe Handwerkerleistungen.

Hallo,

da der Umzug aus privaten Gründen erfolgte, kommt grundsätzlich nur eine Berücksichtigung als Handwerkerleistungen in Frage.

Meines Erachtens sind das aber keine und die Rechnung von 1+1 oder wem auch immer enthält nicht die hierfür übliche Aufschlüsselung. Versuch macht kluch, aber nicht enttäuscht sein.

Viel Glück

Barmer