Unregelmäßige Mietzahlung wie versteuern ???
Hallo liebe Foraner,
ich habe da wieder einige Fragen mit der Bitte um sachdienliche Antworten:
Frage1: Wie müssen Mieteinnahmen versteuert werden, wenn die Miete mal bezahlt wird, 3 mal nicht usw., also wenn im Jahr 4 mal bezahlt wird und 8 mal nicht ???.
Frage 2: Müssen nur die 4 Mieten angegeben werden oder alle 12, obwohl nur 4 bezahlt worden sind (es gibt keinen Mietvertrag)?.
Frage 3: Was muss dem Finanzamt gegenüber angegeben werden: die Nettomiete oder auch die Nebenkosten, an denen sich der Mieter beteiligt ?
Frage 4: Welche Rechte kann ein Mieter ohne Mietvertrag auf Dauer für sich ableiten und durchsetzen ?.
Frage 5: Was ist für den Vermieter in jeder Hinsicht besser: Mietvertrag oder Untermietvertrag ?.
Frage 6: Welche miete muss dem Finanzamt ggü angegeben werden, wenn die Wohnung möbliert vermietet wird ?. Können die Möbel mit einem Zeitwert von der Miete abgezogen werden ?.
Danke für Eure Antworten im voraus.
4 Antworten
Gehen wir mal davon aus, dass es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt...
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Wenn vier Mieten eingenommen werden, dann müssen vier Mieten versteuert werden.
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Wenn vier Mieten eingenommen werden, dann müssen vier Mieten versteuert werden.
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Es muss alles angegeben werden, was im Rahmen der Vermietung vereinnahmt wurde.
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Die, die ihm aus dem BGB zustehen.
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Was ist der Unterschied?
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Es muss die Mieteinahme versteuert werden, die vereinnahmt wurde, und es können die Ausgaben angesetzt werden, die angefallen sind.
Einfaches Beispiel. Wir haben einen Vermieter namens V, dieser vermietet an den Mieter M, dann haben wir einen Mietvertrag zwischen V und M.
Wenn M jetzt seine Wohnung weitervermieten würde an einen U, dann gäbe es noch einen Mietvertrag. Da M aber "nur" Mieter ist, nennt man die Weitervermietung eben Untervermietung.
Fragen 1 + 2: Der tatsächliche Mieteingang ist zu versteuern.
Frage 3: Schau in die Anlage V und Dir wird klar, dass die Bruttomiete anzugeben ist und zwar präzise aufgeschlüsselt.
Frage 4: Ohne Mietvertrag gibt es weder Vermieter noch Mieter.
Frage 5: Hä? Wo stellt sich denn diese Alternative?
Frage 6: Das Zauberwort heißt "Abschreibung".
Sachdienliche Rückfrage: Schon wieder Hausaufgabenfragen?
- Vermutlich nach dem Zuflussprinzip. Miete zugeflossen = Einnahme, nicht zugeflossen = keine Einnahme
- siehe 1
- Nebenkosten sind i.d.R. durchlaufende Posten die verbrauchsorientiert erfasst werden. Bei der Abrechnung gibt es für den Mieter dann eben Nachzahlungen oder Erstattungen. Nicht umlagefähige Auslagen sind für dich Werbungskosten und werden den Mieteinkünften entgegengestellt (siehe Anlage V Seite 2).
- Es gibt immer einen Mietvertrag. Liegt dieser nicht in Schriftform vor so gelten die Bestimmungen das BGB wörtlich.
- Was hat denn der Vermieter evtl. mit einer Untervermietung zu tun? Wenn du dem Mieter die Untervermietung erlaubst, hat ein Untermieter einen Vertrag mit deinem Mieter nicht mit dir.
- Hier passe ich.
Aber mal eine andere Frage. Warum hast du dem Mieter noch nicht fristlos gekündigt? Du schreibst hier was von 4 Monatsmieten in 12 Monaten erhalten. Wenn 2 Monatsmieten fehlen gibt es die fristlose + Räumungsklage. Alles andere ist doch nichts weiter als ein Millionengrab.
Danke zunächst einmal für die klare Antworten.
Mit dem Miet- und Untermietvertrag meine ich, ob es einfacher ist, wenn es mal sein muss, jemanden mit Untermietvertrag leichter raus zu schmeissen als jemanden mit normalen Mietvertrag ?.