Studierender - Erstwohnsitz bei den Eltern lassen oder nicht? Steuervorteile

1 Antwort

Da Du um eine Anmeldung in Tübingen nicht herumkommst, wirst Du dort auch zwangsläufig mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Dann fällt auch keine Zweitwohnsteuer an. Eine Anmeldung bei Deiner Mutter als Zweitwohnung kann Dich nicht in den Status "ein Kind, welches dauerhaft im eigenen Haushalt lebt" bringen. Könnte aber dazu führen, dass Du stattdessen dort Zweitwohnungssteuer zahlen musst.

Deine Mutter wird dann die Steuerklasse 2 und damit den Alleinerziehendenentlastungsbetrag (1308€/a) verlieren. Praktisch hätte sie also 109 Euro im Monat mehr zu versteuern.