Einmalige Einnahme - wie vorgehen/versteuern?

1 Antwort

Rechtliche Probleme, weil Du arbeitest bekommst Du nicht.

Aber:

  1. wird es wirklich einmalig sein, oder öfter? Wenn es öfter wäre, könntest Du Vorteile im steuerlichen Gewinnen, wenn man das vorher weis und alles daruf einrichtet.

  2. Wenn es nur einmal ist, dann schreibst Du nur ans Finanzamt, dass Du eine Steuernummer brauchst. bekommst Du. Gewerbe sollte man für eine einmalige Sache nicht anmelden.

  3. Da Du sonst keine Einkünfte hast (die 400,- werden ja pauschal versteuert), passiert steuerlich ncihts.

  4. Beim ausstellen der Rechnung, darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen.

  5. Was anderes wäre es, wenn Du das auch für anderen machen solltest. Dann Gewerbe anmelden, und ganz fleissig Ausgabenbelege sammeln. Dann würde ich auch überlegen, ob Du mit Umsatzsteuer arbeitest. schließlich könnte Dir das mit dem Vorsteurabzug auch Vorteile bringen udn die Umsatzsteuer bekommst Du extra.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
  1. Das wird so nur einmalig sein. Es würden nicht genung Aufträge reinkommen um die Zusatzkosten zu decken, die durch die Krankenkasse entstehen wenn ich mich als Student selbstständig mache.

  2. Reicht da wirklich nur eine Steuernummer und dann am Ende des Jahres einmalig eine Steuererklärung?

  3. Nein, bin Student, -> Wie sieht es mit der GKV aus?

  4. Nur Steuernummer muss auf der Rechnung stehen?

  5. Danke für den Tipp, falls es sich in diese Richtung bewegt werde ich daran denken, aber dann wird es auch noch einen Termin mit einem Steuerberater geben.

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@fkhm9

die GKV interssiert sich nicht für Nebeneinkünfte von Pflichtversicherten. Bist Du freiwillig versichert, könnte das anders aussehen.

Gruss

Barmer

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@barmer

Naja, pflichtversichert wird er als Student wohl nicht sein, sondern über die Eltern familienversichert. Oder trifft dieses nicht zu?

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@TopJob

Kommt auf sein Alter an. Wenn er 25+ ist, wird er nicht mehr familienversichert sein, und dann läge Pflichtversicherung in der KVdS vor.

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@fkhm9
  1. Zusatzkosten durch KrankenKasse? die kommen nur bei mehr als 20 Stunden pro Woche. Ausserdem, in den Semesterferien könnten Aufträge ohne Ende bearbeitet werden.

  2. ja, reicht

  3. Studentische Krankenversicherung, wirst Du doch haben.

  4. Na ja, natürlich nicht steuernummer und Rechnungsbetrag. Also DEin Name, Deine Adresse die steuernummer. Was Du getan hast wieviel du dafür haben willst. Kontonummer.

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