Gilt eine Betriebskostenrückzahlung als Einnahme?

1 Antwort

Ist es Dein Büro, bei dem Du die Betriebskosten als Betriebsausgabe hast?

Hast Du ein häusliches Arbeitszimmer, wo die Betriebskosten mit einfließen?

Wenn nein, hat es ebensoweinig auswirkung die die zahlung der Miete, die Du in der Steuerklärung auch nciht angibst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja, ein häusliches Arbeitszimmer. Ich arbeite von Zuhause aus

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@papadella

Dann ist das natürlich gegen die Miet- und Nebenkostenzahlungen gegen zu rechnen und geht dann prozentual in die Werbungskosten ein.

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@wfwbinder

Danke. Es ist also für die Steuererklärung 2013 doch relevant

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