Doppelrente

2 Antworten

Wenn Du in Östereich lebst, hilft Dir dieses Merkblatt weiter.

http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/34cj2/Infoblatt_Rentenbesteuerung.pdf

Seit 2005 wird nämlich die deutsche Rente mit ganz wenigen Ausnahmen in Deutschland besteuert, auch wenn der Bezieher nicht in Deutschland lebt und auch keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Für Deine Rente in Östereich gilt bei einem Wohnsitz in Östereich, dass die deutsche Rente dem Progressionsvorbehalt unterworfen wird, also Du in Zukunft auch auf Deine östereichische Rente mehr Steuern zahlen mußt.

Artikel 18, Abs. 2 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Österreich gibt Auskunft.

Renten aus Sozialversicherungen werden immer in dem Land besteuert in dem sie gezahlt werden.

Also die Österreichische Rente in Österreich und die Deutsche Rente in Deutschland.

Soweit so gut.

wieviel Steuer anfällt kann man so schwer sagen. Es könnte sein, das die Rente in Deutschland auf Antrag wie bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen besteuert wird, was günstiger sein kann, als bei der beschränkten Steuerpflicht.

Auskunft erteilt das zentral für die Fälle benannte Finanzamt Neubrandenburg:

Finanzamt Neubrandenburg

D-17033 Neubrandenburg.

Alle Ausführungen gelten bei Wohnsitz in Österreich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986