Promotionsstudium mit Halber Stelle = Fortbildungskosten? Ausbildungskosten? Verpflegungspauschale?
Nach einem Erfolgreichen Bachelor und Master Abschluss folgt nun die Promotion. Meine Doktorarbeit Schreibe Ich in dem selben Betrieb, in dem ich auch mit einer Halbtagsstelle angestellt bin. D.h. 20 Stunden pro Woche für Doktorarbeit und 20 Stunden Geld Verdienen. Wo trage Ich nun in der Steuererklärung meine Kosten ein und was kann ich absetzen? Etwa bei Sonderausgaben die Ausbildungskosten angeben oder bei Werbungskosten und dann unter Fortbildungskosten angaben machen? Wege zur Arbeit mit der Entfernungspauschale berechnen oder über die Fortbildungskosten entstandene Fahrtkosten angeben? Kann ich auch die Verpflegungspauschale geltend machen wenn ich über 8 Stunden pro Tag von der Wohnung entfernt bin? Wenn ja, gilt dann auch die 3 Monatsfrist? Hab mich schon Stundenweise mit Google und suchen herumgeschlagen aber ich finde einfach nichts ausagekräftiges.
1 Antwort
Da kommt es einfach darauf an, ob es Deine erste, oder zweite Ausbildung ist, was Du nicht schreibst.
Wenn das Studium Deine erste Ausbildung ist, kommen die Kosten der Ausbildung in die Sonderausgaben.
Sonst in die Werbungskosten.
Nach einem Erfolgreichen Bachelor und Master Abschluss
Nun kommen die Promotionskosten, die mit den Werbungskosten für die Arbeit stark verstrickt sind.
Bei beidem müssen mindestens € 1.000/Jahr in Summe herauskommen.
Danke für deine Antwort. Aber was ist ein Erststudium? Habe Abi gemacht und danach den Bachelor und danach ohne Pause Master und nun die Promotion. Habe aber mal davon gehört, das Bachelor noch zum Erststudium zählt aber alles Weitere Weiterbildungsmaßnahmen sind. Hmm ganz schön Verzwickt und undurchsichtig.