Welcher Schenkungsfreibetrag gilt für adoptiertes Kind?
Wenn Eltern dem nicht leiblichen aber adoptierten Kind ein Gründstück mit Haus schenken möchten, welcher Freibetrag gilt-der selbe als für leibliche Kinder?
2 Antworten
Wenn Eltern dem nicht leiblichen aber adoptierten Kind ein Gründstück mit Haus schenken möchten, welcher Freibetrag gilt-der selbe als für leibliche Kinder?
Ja: Für Kinder (und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind) sowie für Stief- und Adoptivkinder des Schenkers gilt derselbe Freibetrag von 400.000 EUR (§ 16 ErbStG) und Steuerklasse I (§ 15 ErbStG) alle 10 Jahre.
G imager761
Es gilt alles wie für leibliche Kinder.
Adoption kann man also als Steuersparmodell bezeichnen. Nur heiraten bringt noch (100.000 € Freibetag) mehr.
Nur heiraten bringt ... mehr.
Ich bin überzeugt. Fast jedenfalls. Wie sieht sie denn aus?
Was ihr wieder reininterpretiert. Es geht um Erbschaftsteuer und ob sich Adoption auswirkt. Was hat das mit dem Partner oder den Schwiegereltern zu tun. Wer bei Adoption an die Steuer denkt, kann auch ans heiraten denken.
Meine angeheirateten Verwandten sind nebenbei ausgesprochen nett.
Den Stiefvater?