Einlage PKW als Firmenwagen

1 Antwort

Beide Wagen könnten als "gewillkürtes Betriebsvermögen" einglegt werden.

Ich rate jedoch davon ab.

Gründe:

  1. mindestens für einen der Wagen müsste nach der 1 % Regel die Privatenutzung erfaßt werden, oder ein Fahrtenbuch geführt werden udn danach die Kosten zwischen privat und betrieb aufgeteilt werden. oder eben mit 1% des Listenneupreises pro Monat. Relativ teuer im Verhältnis zum aktuellen Wert der Wagen.

  2. BEi einem späteren Verkauf würde der Verkauf der Umsatzsteuer von 19 % unterliegen, aber man hatte für den kauf keinen Vorsteuerabzug.

  3. Vermutlich ist es günstiger sich 30 Ct. pro betrieblich gefahrenem als Kosten aus der betrieblichen Kasse zu entnehmen.

  4. Sollte die Einlage trotzdem erfolgen, wird dass ohne Geldverkehr gemacht, sondern nur in der buchaltung vorgenommen.

  5. Wird der Betriieb als GmbH/UG geführt, wäre es aber ein Verkauf an die Gesellschaft.

  6. die Kosten wären dann natürlich alle aus der Betriebskasse, bzw. vom Betriebskonto zu zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986