Welche Steuern fallen an, wenn man Second-Hand-Laden eröffnet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was du hier willst, ist eine relativ umfassende steuerliche Beratung in Textform, leicht verständlich und natürlich kostenlos.

Das geht nicht, du wirst speziellere Fragen stellen müssen.

Aber für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerschaft habe ich hier genau solch einen Tip verfasst: Umfassend, steuerlich, Textform, leicht verständlich und kostenlos; http://www.finanzfrage.net/tipp/kleinunternehmer

Damit kommst schon mal ein Stück weiter.

Ein Ratschlag sei deiner Schwiegertochter noch mit auf den Weg gegeben: Mitunter ist gerade bei "neuen" Unternehmen kein Steuerberater teurer als ein Steuerberater.

Viele Steuerberater bieten eine Erstberatung ohne Gebühr an. Die Leute sollen ja kommen und nicht vor die Wand fahren. So einen kenne ich persönlich schon recht lange.

Andere nehmen eine Gebühr um die 200 Euro (Steuerberatervergütungsverordnung), erstatten / verechnen sie aber mit den ersten normalen Rechnungen.

Eine normale Monatsbuchhaltung dürfte so um die 100 bis 250 Euro kosten - Selbermachen kann schnell teurer werden. Für den Jahresabschluss mit Steuererklärungen muss man so 500 bis 1.000 einplanen.

Umsatzsteuer ist vermutlich erst ab dem zweiten Jahr ein Thema, weil keine Umsatzsteuer erhoben wird wenn im Vorjahr der Umsatz unter 17.500,- war udn für das laufende Jahr kein Umsatz über 50.000,- erwartet wird.

Einkommensteuer klar, wenn man Gewinn macht, kommt es über die Anlage "G" Gewinn aus Gewerbebetrieb in die Einkommensteuererklärung. Aber es könnte auch ein verlust werden.

Als erstes mal planen, was es kostet udn überlegen, wie man es finanziert.

  1. Laden anmieten, Kaution, erste Mieten

  2. Ausstattung, Regale, Verkaufstisch, Kasse, Schaufensterausstattung usw.

  3. Wareneinkauf für den Vorrat.

  4. Anlaufkosten, bis die Umsätze die Kosten decken.

  5. Am besten einen Gründercoach suchen. Die Kosten werden subventioniert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das mit der Umsatzsteuer und der Kleinunternehmerregelung ist nicht so dein Ding, was?

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@EnnoBecker

Erstmal habe ich fast keine, die das betrifft und zweitens kennst Du doch meinen Grundsatz, wo ein Wille da ein Weg.

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