Haushaltsnahe Dienstleistung, Rechnung bar zahlen absolutes tabu?
Ich bezahle den Kaminkehrer immer bar und bekomm dafür natürlich eine Quittung aus seinem Rechnungsblock. Nun hat mir der Nachbar gesagt, daß das ja mehr als dumm sei, diese RG bekomm ich bei der Steuer dann ja nicht als haushaltsnahe DL abgsetzt, da bar bezahlt. Stimmt das? Ist es nicht egal ob er den Eingang auf dem Konto hat oder in seiner Buchhaltung als Bareinnahme-ist doch ein offizieller Zahlvorgang. Und ich hab ja die Quittung hierzu, daß ich bezahlt habe. Ist Barzahlen tabu, auch mit vorhandenem Beleg?
3 Antworten
§ 35 a Abs. 5, Satz 3:
3Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.
Das dürfte eindeutig sein und die Schornsteinfeger sind auch darauf eingerichtet.
Eigentlich sollte der schon von sich aus darauf hinweisen, dass sein Kunden durch Barzahlung einen Verlust erleiden kann.
Richtig, dieses Zitat stammt übrigens aus dem EStG;-)
Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist
Diese Zahlung kann nicht nur durch Überweisung, sondern auch durch Bareinzahlung des Kunden auf dem Konto des Leistungserbringers erfolgen:-) Bareinzahlung des Leistungserbringers (also des Schornsteinfegers) geht allerdings nicht.
Ich habe übrigens seit vielen Jahren keine finanzamtliche Überprüfung meiner in der Steuererklärung deklarierten Zahlungen für Handwerkerleistungen erlebt. Wo keine Kontrolle ist, kann b...... w....;-)
Ist Barzahlen tabu, auch mit vorhandenem Beleg?
Ja, das ist es. Es muß unbar gezahlt werden. Ganz nebenbei: Ein Kaminfeger mit Barzahlung? Das hat es hier bei mir zuletzt vor geschätzten 40 Jahren gegeben. Ist der auch echt?
der Nachbar hat recht, und die Schornsteinfeger sollten dies mittlerweile auch wissen und bieten keinen guten Service, wenn sie weiter bar kassieren -zuletzt habe ich erst wieder einen Bericht hierzu gelesen: http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/keine-steueranrechnung-bei-barzahlung-an-schornsteinfeger/150/3098/211485/
bieten keinen guten Service, wenn sie weiter bar kassieren
Vielleicht ist die Barzahlungsmethode auch der notwendige Weg, um sich bei einigen Kunden vor späteren Zahlungsausfällen zu schützen;-)
Nicht umsonst bieten manche Handwerker ihre Modernisierungsleistung nur noch an, wenn das Material auf der Baustelle sofort bezahlt wird.