Forex Handel und Steuer bei nicht Deutschen Anbieter

1 Antwort

Dein ausländischer Broker wird keine deutsche Steuerbescheinigung ausstellen, wohl aber eine vollständige Liste der Trades und Kosten bzw. Erlöse.

Nun berechnest Du die Summe aller Verkaufserlöse minus die Summe aller Kaufpreise minus die Summe aller Transaktionskosten. Dieser Betrag ist zu versteuern. Per Anlage KAP würde (falls sie angefallen ist) auch die bescheinigte und gezahlte ausländische Quellensteuer angegeben.

Bleibt unter dem Strich ein Minus, so wird dieses als Verlustvortrag aus 2013 bescheinigt. Fallen dann in 2014 (mit Steuererklärung in 2015) Gewinne an, werden diese gegen den Freistellungsauftrag, den Verlustvortrag (auf Antrag) und ggf. gezahlte Quellensteuer verrechnet.

da hab ich doch glatt ne Frage, muss ich Verluste angeben ?

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@Typderfinanzen

Der Fiskus ist primär an Gewinnen interessiert :-)

Die Frage ist daher nicht zu stellen. Verluste mindern die zu versteuernden Gewinne. Daher wirst DU ein Interesse an dieser Angabe haben, nicht das Finanzamt.

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