Job als "Freiberufler" neben dem Vollzeitjob - Frage dazu

2 Antworten

In Deutschland herrscht Berufs- und Gewerbefreiheit: Grundsätzlich genügt es, wenn Du Dein Vorhaben dem Finanzamt und/oder dem Gewerbeamt mitteilst.

Dabei handelt es sich in den meisten Fällen wohlgemerkt um eine bloße Anmeldung – und nicht etwa einen Antrag, der obrigkeitlich bewilligt oder abgelehnt werden kann.

Da sich für Dich aber viele Fragen auftun, lies mal folgende Info zu diesem Thema:

http://www.akademie.de/wissen/nebenberuflich-selbststaendig/genehmigungen-antraege-0

Die 10,55 sagen da wenig aus, weil die Stunden fehlen.

Aber mal der reihe nach:

  1. Ist es eine gewerbliche Tätigkeit (dann Gewerbeanmeldung), oder freier Beruf?

  2. Umsatzsteuer. Wenn nicht mehr als 17.500,- pro Jahr keine Umsatzsteuer, bis die Grenze mal überschritten wird. dann ab Folgejahr mit Umsatzsteuer.

  3. Wenn der Auftrageber Unternehmer ist, kann man auch auf die Normalen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes optieren und die Umsatzsteuer extra kassieren und an das Finanzamt abführen. Vorteil man hat aus den Kosten den Vorsteuerabzug. Spart also geld.

  4. Scheinselbständigkeit ist es, wenn man nur einen Auftraggeber hat. (auf Dauer).

  5. Diese Extraeinnahmen kommen auf die anderen einnehmen oben drauf. Mal als beispiel. Basierend auf Deinen 30.000,- Brutto im Jahr, würden 500,- Extra im Monat, also 6.000,- im Jahr zu einer Nachzahlung von ca. 1.930,- führen.

  6. für eine selbständige Tätigkeit sind 10,55 Stundenlohn viel zu wenig. Mal als vergleich:

Würdest Du die 10,55 als Lohn bekommen, blieben Dir 8,44 nach Abzug der Sozialversicherung. Steuer ginge extra runter. Dem Arbeitgeber würde es 12,66 minimum kosten durch die Arbeitgeberanteile. + das Geld, was Du im Urlaub bekommen würdest. Bei nur 4 Wochen Urlaub (11 Monate Arbeit, 12 Monate gezahlt, sind wir schon bei 13,81 und da warst Du noch keinen Tag krank. Also den Lohn neu kalkulieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

LokBiZ 
Beitragsersteller
 13.01.2014, 14:28

Vielen, vielen Dank dir (und den beiden anderen) für deine ausführliche Antwort! :-)

Beim "Nebenjob" handelt es sich um eine Tätigkeit als Fluggast-Interviewer bei einem Marktforschungsinstitut. Die von mir geleisteten Stunden soll ich als "Freiberufler" in Rechnung stellen. Eine Gewerbeanmeldung/Gewerbeschein sei hierfür nicht nötig. Ein "Arbeitgeber" existiert somit ebensowenig wie Ansprüche auf Urlaub und dergleichen, richtig?

Nochmal zum Verständnis:

Da ich keinesfalls mehr als 17.500 EUR / Jahr als "Freiberufler" verdienen werde, müsste ich in keinem Falle Umsatzsteuer zahlen. Die Einkünfte würden trotzdem auf meine Jahreseinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Vollzeitjob) addiert und sind dann ebenso zu versteuern? Um welche Art Steuern handelt es sich? Lohnsteuer dürfte nicht in Frage kommen, und Umsatzsteuer ist - laut deiner Antwort - nicht zu entrichten.

Wie setzen sich die von dir beschriebenen Abzüge denn genau zusammen?

Ich beabsichtigte, der Tätigkeit für etwa 30 Stunden/Monat (= ca. 315 EUR brutto/Monat) nachzugehen.

Nochmals vielen Dank für Mühe & Kompetenz! :-)

Kevin1905  13.01.2014, 14:52
@LokBiZ

Besteuert im Rahmen der Einkommensteuer wird das

zu versteuernde Einkommen.

Dies ergibt sich u.a. aus der Summer der Einkünfte und den Abzügen durch Sonderausgaben.

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Ist der Lohnsteuerabzug zu gering um die Einkommensteuerschuld zu decken, gibt es wie wfwbinder schon gesagt hat, eine Nachzahlung.

wfwbinder  13.01.2014, 15:05
@LokBiZ

Das mit dem Urlaub habe ich geschrieben, weil Dein "Arbeitgeber" = Auftraggeber doch durch Deine "Selbständigkeit" eben genau das Geld spart, was es ihn mehr kosten würde, wenn Du Arbeitnehmer wärst.

Die wissen schon, warum sie das als "Selbständigkeit" auslagern.

Lohnsteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Also alles was gezahlt wird, ist die Einkommensteuer und die abgezogenen Lohnsteuer von DEinem Gehalt wird dabei angerechnet.

Also nach Deinen Angaben wirst Du ca. 220,- Euro Netto für Deine 30 stunden haben.

LokBiZ 
Beitragsersteller
 13.01.2014, 17:54
@LokBiZ

Hallo nochmal!

Danke - ich glaube, nun dringt ein wenig Licht in's Dunkle :-)

Dass der Auftraggeber die Tätigkeit nicht ohne Grund an Freiberufler "auslagert", ist mir bewusst - erfreut darüber bin ich nicht, aber damit muss ich leben. Auch wenn ich mir bislang nie Gedanken über freiberufliche Tätigkeiten machen musste, was man an meinen Fragen sicherlich merkt ;)

Ich fasse nochmals zusammen:

Die Bruttoeinkünfte aus Vollzeitjob und "Nebenjob" auf freiberuflicher Basis werden vom Finanzamt zusammengerechnet. Übersteigt diese Summe (!) den Betrag von 17.500 Euro im Jahr (was sie auf jeden Fall täte), sind Lohnsteuer und SV-Beiträge auf die gesamte Summe zu entrichten.

Soweit richtig? Dann müsste ich in der Tat überlegen, ob sich das für mich lohnt... :-/ Gar nicht so einfach!

wfwbinder  14.01.2014, 06:04
@LokBiZ

Vergiss im Zusammenhang mit der Eikommensteuer die Grenze von 17.500,- Die ist nur bei Umsatzsteuer relevant.

Für Deine Nebentätigkeit wird höchstwahrscheinlich, weil sie eringfügig ist, kein Krnkenversicherungbeitrag fällig. Renten- udn Arbeitslosenversicherung sowiso nicht.

Die Erträge kommen für die Einkommensteuer zu Deinem Einkommen aus der Anstellung dazu. bei Deinem Einkommen ist die Steuerlast ca. 30 % der zusätzlcihen Einnahmen. Siehe meinen andern Kommentar 6.000,- Ertrag ca. 1930,- Einkommensteuer.

Oder, Deine 315,- Einnahme werden ca, 220,- netto