Ab wann kann man die AfA beim Kauf einer Kapitalanlageimmobilie geltend machen?

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  • Kauf eines unbebauten Grundstücks und Bau einer Immobilie: Beginn der AfA ist die Fertigstellung = Bezugsfertigkeit der Immobilie

  • Kauf eines bebauten Grundstücks: Beginn der AfA mit Übergang von Nutzen und Lasten an den neuen Besitzer (entscheidend ist dieser im Kaufvertrag festgelegte Zeitpunkt)

Mischformen ergeben sich, wenn ein bebautes Grundstück erworben wird, jedoch noch ein eigenständiger Anbau oder ein zusätzliches Gebäude errichtet wird. Dann läuft die AfA für die erworbene Immobilie ab Besitzübergang, während für die neue Immobilie der Fertigstellungszeitpunkt entscheidend ist.

So bald die Immobilie fertig(gestellt) ist wird sie schlechter. Ab dem Monat kannst du sie abschreiben.

Also ab dem Monat der Bezugsfertigkeit. Das würde sich auch logischerweise ergeben, denn erst dann kennst du die Herstellungskosten und kannst die Abschreibungsbemessungsgundlage ermitteln,