Einsatzwechseltätigkeit - wie n o c h genauer nachweisen ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sehe ich ebenso wie hildefeuer.

Ich würde den Einspruch einlegen und nachfragen, was an den bisher vorgelegten Nachweisen nicht genehm war und was sie sich sonst so vorstellen.

vulkanismus  28.10.2013, 12:07

Von welchen Nachweisen wird gesprochen ? Von der angeblichen Bestätigung des Arbeitgebers ? Von einer Aufstellung? Das Zauberwort heisst "Belege" !

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Gaenseliesel 
Fragesteller
 28.10.2013, 20:42
@EnnoBecker

Hallo EnnoB. ,

habe beim Finanzamt nachgefragt. Die simple Antwort war, die Bearbeiterin möchte auf der schriftl. Bestätigung der Einsatzwechseltätigkeit vom AG vermerkt haben, dass die Arbeitszeit über einen Zeitraum von 24 Std. notwendig war, ist oder sein könnte. Keine Ahnung - war nur sauer !

Also ehrlich, da viel mir nicht's mehr zu ein.......

Wann sollte man sonst wohl an einem Tag, bei 500 km An- und Abreise, dann noch 8 bis 10 Std. arbeiten ? Ob die Kollegin die Aufstellung überhaupt gelesen hat oder Orte in NRW einfach nicht zuordnen kann ?

Nun gut, jetzt sind wir schlauer ! Danke auch dir für die Antwort ! Gruß K.

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EnnoBecker  28.10.2013, 20:45
@Gaenseliesel

Hat sie denn deine Erläuterungen wenigstens begriffen, so dass dein Anruf als Antrag nach § 172 (1) AO durchgeht (schlichte Änderung)? Darum geht es doch, dass der Bescheid berichtigt wird.

Und was die Nachfrage selbst betrifft: Nicht sauer sein, beim FA arbeiten auch nur Menschen, und manchmal machen Menschen seltsame Dinge.

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Gaenseliesel 
Fragesteller
 28.10.2013, 21:06
@EnnoBecker

Die Kollegin mit der ich am Telefon gesprochen habe, hat immer nur bei einer weiteren Kollegin nachgefragt ( unsere Bearbeiterin war wohl nicht im Hause) !

Wir haben uns dahingehend geeinigt, dass wir diesen Passus in die Bestätigung neu aufnehmen und nochmals nachreichen.

Die Kollegin schien mir sehr unsicher und von diesem § zur Änderung, war keine Rede.

Aber Danke für diesen Hinweis ! Sollte ich in dem Begleitschreiben vielleicht irgendwie formulieren, wenn die Bestätigung nachgereicht wird ?

Danke und Gruß ! K.

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EnnoBecker  28.10.2013, 21:14
@Gaenseliesel

Schreib einen Brief, in dem du dich auf das Telefonat beziehst und beantrage die Änderung der Festsetzung.

Solte reichen.

Achja, den Brief sollte dein Sohn schreiben, wenn er volljährig ist. Dann bist du nicht befugt.

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vulkanismus  28.10.2013, 21:21
@EnnoBecker

Nein, natürlich nicht. Ich dachte nur, dass Dir dieser Jemand bestätigen könnte, dass gerade auf diesem Gebiet viele Straftaten begangen wurden und wohl auch werden. Es kommt wohl auf die Sensibilisierung bei den div. Ämtern an, wieviel als "glaubhaft gemacht" oder "nachgewiesen" anerkannt wird. Auch wichtig kann sein, ob im selben Gebäude ein den Bearbeitern bekannter Schriftsachverständiger einer anderen Behörde sitzt. Und auch Nachfragen beim Chef/Geschäftsführer der bestätigenden Firma bringen manchmal erstaunliche Auskünfte.

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Gaenseliesel 
Fragesteller
 28.10.2013, 21:25
@EnnoBecker

Achja, den Brief sollte dein Sohn schreiben, wenn er volljährig ist. Dann bist du nicht befugt.

Unterschreiben reicht dann doch wohl auch !

Er ist 39 Jahre alt und lässt so etwas wie Behördenbriefe, liebend gern von Muddern machen ;-)) Aber selbst unterschreiben geht gerade noch ...lach ! K.

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EnnoBecker  29.10.2013, 08:34
@vulkanismus

Also wäre ich Sachbearbeiter im Finanzamt, ich würde mich sehr hüten, die Leute unter Generalverdacht zu stellen.

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vulkanismus  29.10.2013, 12:02
@EnnoBecker

Wäre ich Sachbearbeiter beim Finanzamt, wäre ich sehr erstaunt über den Begehr einer hohen Rückzahlung ohne einen einzigen Beleg vorzufinden. "Die Leute" sind es doch, die Verdacht aufkommen lassen und dies häufig begründet.

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EnnoBecker  29.10.2013, 12:07
@vulkanismus

Das Erstaunen erstaunt. Es ist im Einkommensteuerrecht (und nicht nur da) ziemlich genau festgelegt, welche Belege man (im Original) vorlegen muss, welche man besitzen muss und daraus den Umkehrschluss folgernd: Welche man nicht mal haben muss.

In diesem Fall aren beigefügt:

die Bestätigung vom Arbeitgeber über die Einsatzwechseltätigkeit sowie eine genaue Aufstellung über Arbeitsorte und Zeiträume.

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Gaenseliesel 
Fragesteller
 29.10.2013, 19:41
@vulkanismus

eigentlich wollte ich deine folgenden Antworten einfach ignorieren. Zugegeben es fällt mir schon schwer :-((

Diese " Zettel " wie du sie nennst, sind handschriftlich vom AG unterzeichnete Dokumente, basta !

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

Ich würde dir ernsthaft empfehlen, dich zukünftig bei deinen Antworten auf Themen zu beschränken, von denen du wirklich etwas verstehst. In Steuerfragen bist du, höflich ausgedrückt, einfach nicht die kompetenteste Person, sorry !!!!

Und nun würde ich diesen Thread gern schließen, Danke !!! K.

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EnnoBecker  29.10.2013, 19:42
@vulkanismus

Was wäre denn deiner Ansicht nach "zu belegen" und wie würdest du diese "Belegungspflicht" aus dem Gesetz ableiten?

Neinnein, also entweder du (als FA-SB) hast einen begründeten Anfangsverdacht oder eben nicht. Im Übrigen bleibt es bei der Amtsermittlungspflicht.

Besteht ein solcher Anfangsverdacht, ist die Nachfrage gerechtfertigt. Aber dann soll das Finanzamt bitte auch

  1. begründen, warum es den bisherigen Angaben misstraut (oder zumindest "dass")
  2. vorlegen, was es statt dessen für Unterlagen sehen möchte. Über diesen Punkt kann man sich dann im Weiteren noch trefflich streiten.
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EnnoBecker  29.10.2013, 19:44
@Gaenseliesel

basta

Nein, ich finde es schon okay, auch diesen Aspekt zu diskutieren. Auch wenn ich denke, dass Mr. Spock sich hier ein wenig verrannt hat, finde ich es gut, wenn er sich in diese Richtung äußert.

Wärme entsteht durch Reibung.

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vulkanismus  29.10.2013, 21:26
@Gaenseliesel

Du hast das alles nicht verstanden. Der Bearbeiter im Finanzamt hat die Möglichkeiten "abschreiben" oder "prüfen". Und wenn er prüft, dann aber ordentlich. Die von Dir als "Dokument" bezeichneten Zettel sind in der Praxis sehr häufig -vorsichtig ausgedrückt- von nicht zuständigen Personen oder gar selbst erstellt. Hat natürlich mit Deinem Sohn nichts zu tun, muß aber hier dringend erwähnt werden, da hier keine Steuersache, sondern eine AO-Frage und -ich wiederhole mich- evtl. strafbare Handlung besprochen wird (siehe früherer Hinweis auf Bußgeld- u. Strafsachenstelle). Es bleibt Dir unbenommen, meine Fähigkeiten einschätzen zu wollen, ohne zu wissen, wo genau sie liegen.

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vulkanismus  30.10.2013, 01:35
@EnnoBecker

Das Finanzamt muss nicht begründen, warum in den Vorjahren anerkannt wurde, weil die ESt der Abschnittsbesteuerung unterliegt und jährlich neu zu prüfen ist. Und wenn in den Vorjahren falsch beurteilt wurde, entsteht daraus kein Rechtsanspruch. Das Finanzamt kann nicht vorschreiben, welche Unterlagen es sehen möchte, weil es nicht weiss, welche es gibt. Das Zauberwort heisst einfach nur "Belege". Hat er keine, kriegt er nix. Und da streite mal mit dem Finanzgericht.

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Nachdem schon 2 Antworten da sind, schließe ich mich an. Nicht jedem Finanzbeamten ist offenbar die Zeit vergönnt, sich den eingereichten Akten auch zu widmen. Zu den Anekdoten meiner eigenen Steuerhistorie gehört, dass mal ein Finanzler Zinsen und Tilgung einer Anleihe zusammengerechnet und mir das Ergebnis stolz als Einnahme präsentiert hat. Nur mit Mühe konnte ich mir die Frage verkneifen, ob es gegen so was noch Pillen gibt oder ob das schon chronisch ist.

hildefeuer  28.10.2013, 12:07

Mit MWST auf Zinsen haben die auch ihre Probleme.....

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Da Sie ja die Bestätigung vom Arbeitgeber und eine Aufstellung beigelegt haben würde ich beim FA direkt nachfragen was die an den beigefügten Unterlagen auszusetzen hatten. Haben Sie die Auflistung handschriftlich gemacht? Das FA will solche Auflistungen gern handschriftlich haben. Vielleicht ist die Anlage aber übersehen worden.

Gaenseliesel 
Fragesteller
 28.10.2013, 11:31

Danke hildefeuer !

Nein handschriftlich nicht, habe ich noch in keinem Jahr handschriftlich eingereicht. Sollte ich die Auflistung erst am PC schreiben und dann fein säuberlich noch einmal per Hand abschreiben ?

Den Sinn darin kann ich nicht erkennen !

Aber " Nichts ist unmöglich " !!!!!!! ;-)) K.

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hildefeuer  28.10.2013, 12:06
@Gaenseliesel

Mir hat das FA geraten meine Auflistung über Fahrten handschriftlich zu machen..... Hängt damit zusammen, das Fahrtenbücher handschriftlich geführt werden müssen.

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Gaenseliesel 
Fragesteller
 28.10.2013, 20:18
@hildefeuer

Fahrtenbücher gibt es nicht ! Die Kollegen fahren Montags mit einem Firmenfahrzeug zu einem der 500 km entfernten Einsatzorte, sind dort auf Baustellen tätig und kommen Freitags nach Hause. Nun gut, ein Fahrtenbuch muss es ja geben, wird dann wohl von dem jeweils wechselnden Fahrer geführt. Keine Ahnung !!!

Das merkwürdige dabei ist, all die Jahre gab es keine Probleme diesbezüglich !

Gruß ! K.

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Hallo, Nachtrag zur o.g. Frage :

Unter Erläuterungen zur Festsetzung steht: " Aufwendungen für die Einsatzwechseltätigkeit sowie Mehraufwendungen für Verpflegung können ohne genaue Angaben und Bescheinigung vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden."

Das Problem bestand in der fehlenden Zuordnung des AG zur " ersten Tätigkeitsstätte " nach neuem Reisekostenrecht 2014:

http://www.roedl.de/de-DE/de/themen/Documents/Das-neue-Reisekostenrecht-2014-Roedl-Partner.pdf

Das FA hat den Steuerbescheid jetzt geändert , Zahlung erfolgt ! K.

FREDL2  16.02.2014, 18:00

@Gaenseliesel

Das Problem bestand in der fehlenden Zuordnung

Sicher? Dieses RK-Recht 2014 gilt - wie der Name schon sagt - erst ab 1.1.14. Die Steuererklärung des Fragers war vermutlich die von 2012.

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Gaenseliesel 
Fragesteller
 16.02.2014, 18:43
@FREDL2

Hallo FREDL2 Sicher ? nicht 100% ig ! Ein mir bekannter Steuerberater, dem ich jetzt einmal beide Bescheide zur Beurteilung vorlegte, hielt es jedenfalls für sehr wahrscheinlich. Er könne es sich nicht anders erklären.

Er meinte da hätte wohl ein (neuer ?) Bearbeiter übereifrig die neuen Regelungen die eigentlich erst 2014 greifen sollen, bereits auf unseren Steuerfall angewendet.

Im Änderungsbescheid wurde keinerlei Begründung zum warum/weshalb gegeben. Dazu sind sie evtl.auch nicht verpflichtet ?

Interessiert hätte es mich schon, denn die nächste Einkommenssteuererklärung 2013 ist in Arbeit und der AG hat wieder die gleiche Bestätigung wie in all den Vorjahren ausgehändigt. Bin gespannt wie diese Erklärung gehandhabt wird - vorgewarnt bin ich ;-))

K.

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FREDL2  17.02.2014, 13:42
@Gaenseliesel

@Gaenseliesel: der AG hätte die Möglichkeit, seine Leistungen auf der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. In 2012 wäre das die Zeile 20 für steuerfrei gezahlte Verpflegung gewesen. Mit diesem Eintrag kann keine selbstgeschriebene Bestätigung mehr unterstellt werden.

Falls Dein Sohn den Aufwand der Fahrten im Einsatzwechsel ebenfalls alleine oder auch nur z. Teil selber trug, muss die AG-Bestätigung jedem Finanzamt reichen. In aller Regel werden auch die Firmen nicht auf Schmierpapier bestätigen, sondern mit Briefkopf etc. Sollten die Bearbeiter wie von Vulkanismus geschildert, immer noch Betrug vermuten, haben sie - gelinde gesagt - nicht genug zu tun.

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Gaenseliesel 
Fragesteller
 17.02.2014, 20:39
@FREDL2

Danke FREDL2 , so sehe ich es eigentlich auch !

In Zeile 20 der elektr. Lohnsteuerbescheinigung war/ist keine Eintragung.

Die Bestätigung der Einsatzwechseltätigkeit erfolgt auf Bögen mit Firmenlogo, mit Stempel und Unterschrift des Betriebsleiters.

Der Steuerbescheid wurde ja auch geändert ! :-) Gruß ! K.

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