Vermietung an Angehörige (Rentner mit Zweitwohnsitz)

2 Antworten

  1. Zunächst hatte ich nur einen Elternteil als Mieter eingeplant, aber da meine Eltern bereits Rentner sind, wäre es sicherlich besser beide in den Mietvertrag aufzunehmen, da das Finanzamt ansonsten anzweifeln könnte, ob die Miete von einer geringen Rente bestritten werden kann, oder?

Wer bezahlt denn die Miete faktisch?

  1. Meine Eltern hätten dort Ihren Zweitwohnsitz und würden natürlich auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen (ca. 100km Entfernung zum Erstwohnsitz). Könnte dies als Liebhaberei angesehen, werden?

Deine Eltern können die Miete ohnehin nicht steuerlich geltend machen. Die Frage ist deshalb unverständlich.

Da die ersten Monate noch kein Dauerauftrag bestand ist die Miete die ersten beiden Monate leicht verspätet bei mir eingetroffen. Problematisch?

Wenn Du die Raten für die Wohnung bedienen kannst, ist das kein Problem. Was das FA damit zu tun haben sollte, erschließt sich mir nicht.

  1. Ich habe die Küche erneut und überlege auch einige Möbel (Einbauschrank, Bett etc.) einzurichten. Diese Möbel treffen jetzt erst nach Beginn des Mietvertrags ein (lange Lieferdauer etc.). Ist dies für das Finanzamt ein Problem?

Zum Problem für den Finanzbeamten wird das nur, wenn er selber da einzieht.

Nun aber mal Klartext: Stimmt der Eindruck, dass Du Dir da ein ganz spezielles Steuersparmodell zu gestalten versuchst? Vielleicht mit den Eltern als Mieter pro forma und tatsächlicher Selbstnutzung der Wohnung? Dann nämlich gibt es Probleme mit dem FA und zwar ganz massive. Solche Dinge kommen manchmal durch Zufall ans Tageslicht und dann wird es extrem teuer.

  1. Die Miete bezahlt mein Vater
  2. Meine Eltern wollen die Miete nicht steuerlich geltend machen und zahlen dann sogar Zweitwohnsitzsteuer, weil sie sich immer gerne in der alten Heimat aufhalten und dort mit Freunden treffen (sind vor gut 15 Jahren von dort weggezogen und wollen jetzt wieder gelegentlich vor Ort sein).
  3. Ich ziehe dort nicht selber ein. Wohne über 500km entfernt in einer anderen Stadt.
0

Das Finanzamt wird ganz andere Fragen stellen, als die, die Du gerade stallst.

  1. Ist die Miete angemessen (vergleichsmieten)

  2. hast Du durch die Vermietung einen (Steuer-)-Vorteil?

  3. wenn 2. zutrifft, warum mieten sich Deine Eltern eine Zweitwohnung? Weil sie die brauchen, oder weil Du einen Steuervorteil willst.

Im ersten fall wäre alles OK, im zweiten Fall würde Dir die Konstruktion nach § 42 AO um die Ohren fliegen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
  1. Miete ist angemessen. Hält der 66% Regelung auf jeden Fall stand.
  2. Durch die Anschaffungskosten (Makler, Grunderwerbsteuer etc.) im ersten Jahr sicherlich
  3. Weil meine Eltern regelmäßig in der Heimat sind und sich statt einem Hotel lieber in den eigenen vier Wänden aufhalten. Zudem nimmt ein Elternteil ein Seniorenstudium auf.
0
@KimUSA
  1. OK

  2. wieso im ersten Jahr? die Punkte gehen in die Abschreibung und verteilen sich auf jahre. Im ersten Jahr wäre ggf. ein Disagio bei der Finanzierung sofort abzuziehen.

  3. OK, wenn es den Eltern das Wert ist und sie es sich leisten können.

0

Sorry, es war mir unmöglich, den Text durchzuackern.

Worum geht es denn?

0
@EnnoBecker

Lt. Frage darum, ob es beim privaten Steuersparmodell OK ist die Eltern einziehen zu lassen und ob deren Einkommen geprüft wird.

m.E. nach wird sich das FA fragen, warum ein Rentnerehepaar sich eine Zweitwohnung 100 km von daheim nimmt.

0
@wfwbinder

Um darauf zu reagieren, müsste ich am Ende ja doch noch den Kampf gegen die Textruine aufnehmen.

Mach ich aber nicht.

0