Lohnnachzahlung

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Die meisten Arbeitgeber oder die beauftragten Lohnabrechnerfirmen machen mit der Dezemberzahlung einen internen Lohnsteuerjahresausgleich. Ist das bei deiner Firma der Fall sollen sie die Nachzahlung mit dem Dezemberlohn auszahlen, dann wird auf die Lohnsteuerjahrestabelle hochgerechnet.

Diese einmalige Nachzahlung führt zwar zu einer momentan hohen Lohnsteuerbelastung im Zahlungsmonat, aber bei Deiner Jahressteuererklärung wird dieser Effekt wieder nivelliert. Und Du darfst Dich auf eine Steuererstattung freuen.

Auf's Jahr gesehen ist diese Nachzahlung einfach Bruttolohn in der Jahreslohnsteuerbescheinigung des AG. Es besteht keine Veranlassung für den AG die Zahlung besonders zu deklarieren (wie z. B. bei einer Abfindung).