Sind Streitkosten aufgrund einer Erbschaft steuerlich absetzbar?

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Sind Streitkosten aufgrund einer Erbschaft steuerlich absetzbar?

Nein. Diese Aufwendungen fallen als Erbfallkosten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten dem Nachlass zu

Zu den danach zu berücksichtigenden Kosten der Erbauseinandersetzung zählen auch die Aufwendungen für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Miterben bei der Erbauseinandersetzung sowie die bei einem etwaigen Rechtsstreit der Miterben über die Auseinandersetzung angefallenen Gerichtskosten.

G imager761