Ehrenamt Rettungssanitäter - Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale?!?

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Hallo, Rettungssanitäter bekommen eine Übungsleiterpauschale die in allen Bundesländern einheitlich geregelt ist.

Das neue Gesetz des Ehrenamtes ermöglicht es, rückwirkend zum 1. Januar 2013 jetzt bis zu 2.400 Euro jährlich steuerfrei zu erhalten. Diese Übungsleiterpauschale gilt :

für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in einer vergleichbaren Tätigkeit,

in einer künstlerischen Tätigkeit,

in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen, zB. im Rettungsdienst / Technische Hilfswerk (THW).

K.