Als Student 19h WHK-Job + Werkverträge mit Unternehmen

2 Antworten

  1. Wenn du zusätzlich zu den 19 Stunden während des Semesters arbeitest, fliegst Du aus der studentischen KV.

  2. Was für Werkverträge sind es? WElche Tätigkeit. Es könnte Gewerbe sein, es köönte auch freier Beruf sein, also ohne Gewerbeschein.

  3. Du kannst soviel verdienen wie Du willst, aber ab ca. 10.000,- im Jahr kostet es Einkommensteuern

  4. Frage wäre noch die Umsatzsteuer. bis 17.500,- im Jahr bis Du kleinunternehmer. Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Du mußt aber auf die Rechnungen schrieben "Keine Umsatzsteuerberechnung gem. § 19 UStG" und hast keinen Vorsteuerabzug.

  5. Wenn Du nur an Unternehmen berechnest, könntest Du aber für die Umsatzsteuer optieren, würdest dann + Umsatzsteuer abrechnen (also 1.000,- + 19 % Umsatzsteuer), was für den Empfänger keinen unterschied macht, weil er es sich wieder abziehen kann. Aber Du könntets aus Deinen Kosten die Vorsteuer abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

zu 1: Okay, ist das egal, ob meine 19+ Stunden am Wochenende stattfinden?

zu 2: Es wird Projektarbeiten in der Webentwicklung sein, sprich Erstellung von Webseiten, -anwendungen oder mobile Anwendungen.

zu 3: Ist in den 10.000,- auch schon der Betrag vom WHK-Job enthalten? Darüber falle ich ja jetzt schon.

zu 4: Gleiche Frage wie bei 3. Ist in den 17.500 die WHK-Stelle schon drin? Darf ich also mit den Werkverträgen im Jahr also noch ca. 7.000 verdienen, damit ich Kleinunternehmer bleibe?

zu 5: Die Projekte sind für Unternehmen, Universitäten (bzw. Institute) aber auch Vereine. Macht es Sinn die Umsatzsteuer zu optimieren?

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@steeevo
  1. Die vorschrift ist in Sache der KV ist, keine Arbeit von mehr als 20 Stunden. Da steht nichts von den Wochentagen.

  2. Webentwickler ist kann eine freiberufliche Tätigkeit sein. in der Sache wurden schon Gerichte bemüht. Ich würde mich der Ansicht der Gerichte anschließen und den Betrieb nur dem Finanzamt melden.

  3. die ca. 10.000,- sind alles was man verdient. Es kommt auf die Einkunftsarten an. bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, oder selbständiger Arbeit kann schon ab ca. 9.000,- Gewinn im Jahr Steuer anfallen. Bei Deiner WHK Tätigkeit (nichtsselbständige Arbeit) sind es erst bei über 11.000,- wegen der Vorsorgepauschale.

  4. DEin WHK Job hat mit Umsatzsteuer nichts zu tun, da bist Du ja nicht unternehmerisch tätig.

  5. Nein, vergiss der Vorschlag. die haben keinen Vorsteuerabzug. Alles bleibt bei Kleinunternehmer.

  6. Bei der freiberuflichen Tätigkeit können ja auch noch die Betriebsausgaben abgezogen werden. PC, Software, 50 % der Kosten für den Internetzugang und vom Telefon, Berübedarf usw.

  7. Als Hinweis. Wenn der Gewinn aus der frieberuflichen Tätigkeit 6.000,- Euro wäre, würde bei den Daten zumWHK Job eine Einkommensteuerzahlung von 1.006,- Euro rauskommen, bei 10.000,- wären 2.107,-

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Lieber steeevo,

da ich selbst während meines Studums selbständig war und gleichzeitig als Werkstudent beschäftigt, hier ein dringender Rat: Dein Fall ist weitaus komplizierter als meiner damals. Lass' Dich von einem Steuerberater beraten, denn Du wirst ohnehin eine Steuererklärung ausfüllen müssen. Für Studenten ist das relativ komplex. Denke nur an: - die Einkommenssteuer: Du musst Dir monatlich Geld beiseite legen, um die vom Finanzamt berechnete Einkommenssteuer nach ca. einem Jahr überhaupt bezahlen zu können - Deine Versicherungen: Du solltest in der Einkommenssteuererklärung alle Versicherungen aufführen.

Wenn Du hier etwas falsch machst, verschenkst Du Dir unnötig Geld.

Ich halte wfwbinder zwar für sehr kompetent, aber einen direkten Ansprechpartner ersetzt Dir dieses Forum nicht.