Kleingewerbe schließen und neu anmelden?
Hallo,
als Kleinunternehmer unterliegt man einer Umsatzsteuer im darauffolgenden Jahr, sobald 17500 EUR Grenze im Vorjahr überschritten ist. Meine Frage lautet: Schließt man das Gewerbe, weil es sich evtl. wegen des hohen Aufwandes nicht mehr lohnt , so besteht es keine Möglichkeit das Gewerbe als Kleinunternehmer neu zu eröffnen? Wenn doch, "vererbt" man seine überschrittene Umsatzgrenze aus dem ehemaligen Gewerbe in das neue, wenn es sich um dengleichen Tätigkeitsbereich handelt? Sprich, wird man als Kleinunternehmer im ersten Jahr eingestuft, oder knüpft man an bereits vorhandene Umsätze aus der geschlossenen Gewerbe der vergangener Jahre an?
Danke für Eure Hilfen!
1 Antwort
die Unternehmereigenschaft ist an die Person geknüpft.
Also eine Person mit mehreren Betrieben hat in der Umsatzsteuer nur eine Unternehmereigenschaft.
Das bleibt auch in den Folgejahren. Also wer zum 31. 12. einen Friseurbetrieb abmeldet und dann im Februar einen Kosmetiksalon eröffnet hat trotzdem nur eine Unternehmereigenschaft udn es bleibt bei der vorher erreichten Grenze. Also Frisiersalon 20.000,-, Kosmetik mit Umsatzsteuer.