Ist es steuerschädlich, wenn eine zu vermietende Immobilie über eine andere Immobilie besichert wird?
Wir sind Eigentümer und Bewohner eines abbezahlten EFH. Nun wollen wir eine weitere Immobilie kaufen und möchten gerne das für die hierfür erforderliche Finanzierung aufzunehmende Darlehen über das vorhandene Haus besichern.
Da wir das zu kaufende Objekt zunächst für 5 Jahre zu Marktkonditionen vermieten wollen, können die Schuldzinsen für dieses objektbezogene Darlehen normalerweise über die Werbungskosten bei der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Gilt das auch für diesen Fall, wo die Besicherung per Grundschuld über das alte Objekt erfolgt?
2 Antworten
Ja, das Darlehen folgt nicht der Besicherung, sondern der Verwendung. Also die Zinsen sind bei dem Objekt abzugsfähig, dass mit dem Geld gekauft wurde.
Du meinst sicherlich, die 1. Frage mit Nein und die 2. Frage mit Ja zu beantworten.
So habe ich es auch verstanden: das Ja bezog sich auf die ab Ende des Textes gestellte Frage. Danke für die Antworten!
Für die Steuer entscheidend ist die Verwendung des Darlehens. Wie es besichert wurde, ob du als Sicherheit also eine andere oder die neue und vermietete Immobilie verwendest ist einerlei.
Dann muss die Antwort auf die Frage jedoch NEIN lauten.