Zweiter Wohnsitz weiter von der Arbeit weg - was in der Steuererklärung angeben?

1 Antwort

Steuerrecht ist nicht Melderecht.

Das Steuerrecht folgt den tatsächlichen erhältnissen.

Somit ist der Fall, so wie Du ihn schilderst, der klassische Fall der "doppelten Haushaltsführung".

Somit die Fahrten zur Hauptwohnung (wie Du es schon gemacht hast) und in der Woche die Entfernungspauschale zum Arbeitsplatz.

Dazu ggf. die Miete der Zweitwohnung, wenn Du bei den Eltern zahlst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986