Steuerklasse ohne Ankündigung von 2 auf 1 gesetzt: Muss das Finanzamt zurückzahlen?

2 Antworten

Die Steuerklasse II gibt es nur, wenn für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld besteht.

Somit muss z.B. bei Schule, oder Ausbildung auch der entsprechende Antrag für Kindergeld gestellt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja stimmt und das war auch alles erledigt, da meine Tochter zur Schule geht, habe ich einen Antrag gestellt und bekomme weiterhin Kindergeld

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@Campinchen

Dann an das Finanzamt wenden, die Meldung ist bei denen evtl. nicht angekommen.

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Für volljährige Kinder muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden, damit sie weiterhin bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen beruecksichtigt werden.