Minijob und die Rentenversicherung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verglichen mit Hartz IV hat Du einen geringeren Freibetrag bei Einkommen. Bei Grundsicherung nach SGB XII darfst Du von Deinem Einkommen ab dem ersten Euro lediglich 30% für Dich behalten, alles andere wird angerechnet. Dieser Freibetrag ist gedeckelt bei 50% des Regelsatzes. - Regelsatz 416 €, davon 50% = 208 €. Ist Dein Freibetrag also höher als diese 208 €, wird das darüber angerechnet. Möglicherweise verdienst Du dann aber so viel, dass Du raus bist aus der Grundsicherung und mit Wohngeld gut klarkommst. - Für den Fall, dass das mal auf Dich zutrifft, notiere Dir diesen guten

Wohngeldrechner

http://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/

.

Zurück zu Deiner aktuellen Situation:

30% von 450 = 135 €

Ziehst Du von den 450 nun 16 ab, verbleiben 434 €

30% von 434 = 130,20 €

Du siehst, Dein Freibetrag verringert sich durch die 16 € gering.

.

Was Zuverdienst und Erwerbsminderung angeht, lies diese Diskussion im elo-Forum, dort wird darauf hingewiesen:

Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazu zu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich) dich zum Gutachter schicken.“

Zuverdienst bei Grundsicherung

https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/52374-zuverdienst-grundsicherung.html

Danke fürs Sternchen

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