Nachzahlungsforderung vom ehem. Arbeitgeber nach Vergleich?
Hallo!
Letztes Jahr haben mein ehemaliger Arbeitgeber und ich einen Vergleich vor Gericht geschlossen. Es wurde eine Abfindung und Nachzahlung der Löhne in brutto festgelegt. Diese Summe wurde auch Brutto überwiesen.
Jetzt kam eine Zahlungsaufforderung des ehemaligen Arbeitgebers. Ich soll eine deftige Nachzahlung an ihn tätigen.
Nun ist mir eins schleierhaft: Eigentlich muss ich doch die Abfindung versteuern? Kann der AG einfach nachträglich Geld zurückfordern nach getätigter Zahlung?
Wäre echt dankbar über Erfahrungen oder sonstige Infos dazu... :-/
1 Antwort
Hallo,
lt. Gesetz haften AG und AN gesamtschuldnerisch für nicht angeführte Lohnsteuer an (§ 42d Abs. 3 EStG). Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass das Finanzamt entweder vom AG oder AN die volle Summe der Lohnsteuer einfordern kann und sich sogar einen Gläubiger aussuchen kann.
Allein die Pflicht des AG, die Lohnsteuer abzuführen, entbindet den AN nicht von der Zahlung der Lohnsteuer.
Das Finanzamt kann den fehlenden Lohnsteueranteil der Abfindung jetzt entweder über deinen ehemaligen AG wie geschehen einfordern oder aber über dich.
Steuerschuldner bist letztendlich allein du !