Zugewinngemeinschaft und gemeinsam gekaufte Immobilie?
Ehemann hat eine Wohnung vor der Ehe, Ehefrau nicht. Vereiratet, Gutestand Zugewinngmeinschaft.
Der Wohnung wird verkauft weil zu klein und eine neue "zusammen" gekauft. Zusammen bedeutet, beide stehen im Grundbuch, beide nehmen am Darlehen teil.
Da das Anfangskapital kommt nur vom Mann, er steckt im Endeffekt 90% des Geldes im Projekt ein.
Habe gelesen dass die Wohnung in diesem Fall gehört an beiden 50% - wie kann es mit der Zugewinngemeinschaft funktionieren? Es wäre wie ein Geschenk.
Wie regelt man das im Scheidungsfall? Muss man etwas im Kaufvertrag der Wohnung explizit schreiben z.B. die Prozentsätze von Mann und Frau? oder bei Scheidung werden die überweisungen geprüft und bestimmt was von wer kommt - ich stelle es mir schwierig vor...? oder muss man unbedingt eine zusätzliche Notarurkunde schreiben lassen?
Bitte um Hilfe,
Tommy
1 Antwort
Wo ist das Problem?
Beispiel:
Er hatte eine Eigentumswohnung im Wert von 100.000,- schon vor der Ehe. angenommen voll bezahlt.
In der ehe wird die verkauft und gemeinsam eine Wohnung für 300.000,- gekauft mit einem Darlehen von 200.000,-
Dann Scheidung. Wohnung ist inzwischen 350.000,- Wert udn die Restschuld 150.000,-.
Endvermögen gemeinsam: 350.000,- - 150.000,- = 200.000,- sind pro Nase 100.000,-.
Anfangsvermögen er: 100.000,-, Sie: 0,- Euro.
Er Endvrmögen 100.000,- - Anfangsvermögen 100.000,- = Zugewinn 0,-.
Sie: Endvermögen 100.000,- - Anfangsvermögen 0,- = Zugewinn 100.000,-.
Somit hat sie ihm 50.000,- Zugewinnausgleich zu zahlen.
Aloternative: Er übernimmt die Wohnung mit der Restschuld on 150.000,- allein und zahlt Ihr 50.000,- Ausgleich.
Wenn ssein Endvermögen 75.000,- ist und das Anfangsvermögen 100.000,- war, hat er einen negativen Zugewinn von 25.000,- Sie hätte einen Zugewinn von 75.000,-. Damit wäre der Ausgleichanspruch 50.000,-.
Wie man die Rechenmodelle auch macht, da man die Immobilie vermutlichn nciht verkaufen will, würde es wohl immer darauf hinaus laufen, das Er die Immobilie übernimmt udn an seine dann Ex, einen Ausgleich zahlt.
vielen dank! Ich habe die ZG endlich mal verstanden.
Das bedeutet auch dass beim Kauf der Wohnung keine besondere notarielle Urkunde oder besondere Kommentare im Kaufvertrag benötigt sind richtig? Alles scheint automatisch in der ZG Konstellation zu fließen .
Guten Morgen wfwbinder,
Erstmal danke für das Feedback!
was passiert wenn z.B. der Mann am Tag des Ausgleiches ein negatives Gewinn (so ein Verlust) erzeugt hat ? In ihrem Beispiel, das würde passieren wenn z.B. die neue Wohnung nur 150.000€ kosten würde und lassen wir erstmal die Finanzierung und die Wert-Entwicklung der Wohnungen weg. Am Ende wäre pro Nase 75.000, der Mann hat ein Gewinn von -25000€ erzeugt . Was würde jetzt die Frau dem Mann zahlen sollen ? Immer nur die Hälfte bzw. 37500?