Zugewinngemeinschaft und gemeinsam gekaufte Immobilie?

1 Antwort

Wo ist das Problem?

Beispiel:

Er hatte eine Eigentumswohnung im Wert von 100.000,- schon vor der Ehe. angenommen voll bezahlt.

In der ehe wird die verkauft und gemeinsam eine Wohnung für 300.000,- gekauft mit einem Darlehen von 200.000,-

Dann Scheidung. Wohnung ist inzwischen 350.000,- Wert udn die Restschuld 150.000,-.

Endvermögen gemeinsam: 350.000,- - 150.000,- = 200.000,- sind pro Nase 100.000,-.

Anfangsvermögen er: 100.000,-, Sie: 0,- Euro.

Er Endvrmögen 100.000,- - Anfangsvermögen 100.000,- = Zugewinn 0,-.

Sie: Endvermögen 100.000,- - Anfangsvermögen 0,- = Zugewinn 100.000,-.

Somit hat sie ihm 50.000,- Zugewinnausgleich zu zahlen.

Aloternative: Er übernimmt die Wohnung mit der Restschuld on 150.000,- allein und zahlt Ihr 50.000,- Ausgleich.

Tommylab 
Fragesteller
 23.01.2018, 09:04

Guten Morgen wfwbinder,

Erstmal danke für das Feedback!

was passiert wenn z.B. der Mann am Tag des Ausgleiches ein negatives Gewinn (so ein Verlust) erzeugt hat ? In ihrem Beispiel, das würde passieren wenn z.B. die neue Wohnung nur 150.000€ kosten würde und lassen wir erstmal die Finanzierung und die Wert-Entwicklung der Wohnungen weg. Am Ende wäre pro Nase 75.000, der Mann hat ein Gewinn von -25000€ erzeugt . Was würde jetzt die Frau dem Mann zahlen sollen ? Immer nur die Hälfte bzw. 37500?

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Tommylab 
Fragesteller
 23.01.2018, 09:11
@Tommylab

Ich würde fast denken dass in diesem Fall die Frau 50.000 zum Ausgleich zahlen muss (wenn man auch den 25.000 Verlust vom Mann berücksichtigt)

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wfwbinder  23.01.2018, 09:16
@Tommylab

Wenn ssein Endvermögen 75.000,- ist und das Anfangsvermögen 100.000,- war, hat er einen negativen Zugewinn von 25.000,- Sie hätte einen Zugewinn von 75.000,-. Damit wäre der Ausgleichanspruch 50.000,-.

Wie man die Rechenmodelle auch macht, da man die Immobilie vermutlichn nciht verkaufen will, würde es wohl immer darauf hinaus laufen, das Er die Immobilie übernimmt udn an seine dann Ex, einen Ausgleich zahlt.

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Tommylab 
Fragesteller
 23.01.2018, 09:23
@wfwbinder

vielen dank! Ich habe die ZG endlich mal verstanden.

Das bedeutet auch dass beim Kauf der Wohnung keine besondere notarielle Urkunde oder besondere Kommentare im Kaufvertrag benötigt sind richtig? Alles scheint automatisch in der ZG Konstellation zu fließen .

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wfwbinder  23.01.2018, 11:30
@Tommylab

Richtig, das ist ja das praktische an der Ehe. (fast) Alles ist gesetzlich geregelt. Leute die nur so zusammen leben müssen für diese Fälle extra vorsorgen.

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