Aufhebungsvertrag mit 61?
Hallo Zusammen,
Ich, weiblich plane meinen Ausstieg aus dem Berufsleben diese Jahr mit 61,5 Jahren. Von meinem Arbeitgeber erwarte ich mit einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung. Ich wollte dann 2Jahre arbeitslos sein, nach 45 Jahren ununterbrochener Berufstätigkeit, und dann in Rente. Habe ich da irgendwelche Nachteile zu erwarten? Wie wird die Abfindung versteuert. Vielen Dank für Ihre Antworten.
2 Antworten
bedenke auch:
die 45 versicherungspflichtigen Arbeitsjahre sollten (ohne die geplante Arbeitslosenzeit) bereits auf deinem Versichertenkonto bestehen. Arbeitslosenzeiten vor der Inanspruchnahme der Rente 63+, werden so wie du es dir vorstellst, nicht zu den 45 Jahren gezählt.
Bedenke, dass Du beim Abschluß eines Aufhebungsvertrages mit einer Sperre von ALG1 rechnen mußt. Ausserdem kann das Arbeitsamt Dir auch einen Strich durch die Rechnung machen und Dich auffordern vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Bei der Besteuerung kommt sicher die Fünftel-Regelung zur Anwendung; allerdings spielt hierbei der Zeitpunkt der Auszahlung auch noch eine Rolle, denn es zählt das Jahreseinkommen zum Zeitpunkt der Auszahlung für die Berechnung Deines persönlichen Steuersatzes.