Welche Steuern fallen wo an, wenn man als deutscher Staatsbürger ein Zimmer einer geerbten Eigentumswohnung in Österreich vermietet?
Wir möchten in Österreich eine Mansarde vermieten, die im selben Haus wie liegt wie eine geerbte Wohnung, um mit den Einkünften aus dieser Vermietung die Nebenkosten beider Objekte zu decken. Die Wohnung nutzen wir regelmäßig als Ferienwohnung. Insofern haben wir wohl einen Wohnsitz in Österreich und wären demnach unbeschränkt steuerpflichtig. Wir sind jedoch deutsche Steuerbürger und haben unseren Hauptwohnsitz und unsere Einkünfte in Deutschland. Die Mieteinnahmen in Österreich würden unter der Grenze von 11000 Euro bleiben, ab der bei unbeschränkt Steuerpflichtigen Steuern in Österreich zu entrichten sind.
FRAGEN: 1. Liegen wir richtig in der Annahme, dass wir in diesem Fall keine Steuern für die Mieteinnahmen zahlen müssen, weder in Österreich noch in Deutschland? 2. Müssen wir eine Steuererklärung in Österreich abgeben? 3. Müssen wir darin die in Deutschland erzielten und versteuerten Einnahmen angeben, und (wie) werden die wieder rausgerechnet? Oder 4. liegen wir falsch, und sind nur beschränkt steuerpflichtig? 5. Welche Steuern würden dann vor dem Hintergrund der geringeren Freibeträge anfallen?
Danke für Tipps! Wir sind Steuerlaien und haben uns jetzt tagelang durch den Paragraphendschungel gewuselt... selbst ein Steuerberater, den wir befragt haben, wusste nicht mehr weiter ;-).
1 Antwort
Toller Steuerberater - der hätte erstmal erkennen können, dass Ihr nicht nur Mieteinnahmen habt, sondern auch damit verbundene Ausgaben (anteilige Abschreibung, Strom usw.).
Was dann dabei rauskommt, ist in den Steuererklärung für Österreich und Deutschland anzugeben.
Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass Ihr in beiden Ländern Steuern zahlt.
So zahlt Ihr evtl. Steuer in Österreich und in Deutschland erhöht sich der Steuersatz (oder die Öst. Steuer wird hier angerechnet - weiss nicht genau).
Aber dafür meldet sich sicher noch einer oder Ihr fragt einen, der wirklich Steuerberater ist.
Du fragst aber hier in Deutschland.
" da der Progressionsvorbehalt weggefallen ist" - wo steht das?
Warum sagst Du dann zuerst "Steuerberater" ?
Die 11000 Einkommengrenze beziehen sich auf die unbeschränkt Steuerpflichtigen. Die begrenzt Streuerpflichten haben, wie auch in D keinen Freibetrag und versteuern alles.
Fairerweise muss man sagen, dass er nur ein Bekannter ist und wir ihn sozusagen zwischen Tür und Angel gefragt haben. Das mit den Ausgaben und Einnahmen ist schon klar, wobei die Wohnung schuldenfrei ist, also nur Instandhaltungskosten anfallen. Meines Wissens erhöht sich der Steuersatz im jeweils anderen Land auch seit einigen Jahren nicht mehr, da der Progressionsvorbehalt weggefallen ist. Die Frage ist aber, ob wir, wenn die österreichischen Einnahmen unter der Freigrenze von 11000 Euro liegen, überhaupt eine Steuererklärung in Österreich abgeben müssen...!?