Sind Verluste aufgrund eines Betrugs in Sachen Geldgeschäfte von der Steuer absetzbar?

4 Antworten

Wie @EnnoWarMal schon richtig schrieb, so eine Sache führt nicht zur Steuerminderung.

Wenn man das gewollt hätte, wäre ein passendes Vertragsmodell nötig gewesen. Dazu braucht man eben den entsprechenden Rat.

Also im Rat fragen bevor man das Kind über den Brunnen hält udn nicht, nachdem es hinein gefallen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

"man wurde verascht"

Ich fürchte, wenn man verascht wurde, hat man die Gelegenheit zum Handeln versäumt.

Und nein, der Verlust von privaten Vermögenswerten ist selbst zu tragen, da zahlt die Gemeinschaft nichts dafür.

Aha, aber beim Vergrößern von privaten Vermögenswerten hält die gemeinschaft mal ordentlich die Hand auf, saftige 25% und mehr.

Da hat die Gemeinschaft dann kein Problem damit.

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@densch

Das eine (Betrug, auch Diebstahl, Unterschlagung und so weiter) hat mit dem anderen (Einkunftserzielung) nichts zu tun. Am langen Ende wäre die Missbrauchsmöglichkeit gewaltig und eine Abzugsmöglichkeit denen gegenüber ungerecht, die nicht betrogen werden.

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und § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG wäre aber einen Versuch wert....

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"Geldgeschäfte" sind keine Einkunftsart - also gibt es dazu auch keine Betriebsausgaben o.ä.

Sei es eben Forexhandel, Geschäftsanteile, etc.

Was es im Detail ist, dürfte für die Beantwortung der Frage unrelevant sein.

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@densch

Jetzt hast Du Dich zum dritten Mal derart disqualifiziert, dass eine weitere Antwort ausbleiben kann.

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und § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG wäre aber einen Versuch wert....

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