Sind Verluste aufgrund eines Betrugs in Sachen Geldgeschäfte von der Steuer absetzbar?

4 Antworten

Wie @EnnoWarMal schon richtig schrieb, so eine Sache führt nicht zur Steuerminderung.

Wenn man das gewollt hätte, wäre ein passendes Vertragsmodell nötig gewesen. Dazu braucht man eben den entsprechenden Rat.

Also im Rat fragen bevor man das Kind über den Brunnen hält udn nicht, nachdem es hinein gefallen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

"man wurde verascht"

Ich fürchte, wenn man verascht wurde, hat man die Gelegenheit zum Handeln versäumt.

Und nein, der Verlust von privaten Vermögenswerten ist selbst zu tragen, da zahlt die Gemeinschaft nichts dafür.


"Geldgeschäfte" sind keine Einkunftsart - also gibt es dazu auch keine Betriebsausgaben o.ä.