PKV Schulden -> Privatinsolvenz -> Notlagentarif Versicherungsschutz?
Hey Ihr, wisst ihr wie da die Regeln sind: Mein Vater ist über 70 und in der PKV versichert und kommt da auch nie wieder raus. Alle Optionen wurden geprüft. Seit 2 Jahren ruht die Versicherung nun und er ist im Notlagentarif und hat 8T€ Schulden an die PKV. Wir haben das Geld leider auch nicht und überlegen nun ob nicht die Privatinsolvenz für ihn Sinn macht. Rentner, 900€/Monat für alles + Zuschuss von uns auf die Hand - regulärer PKV Satz 450€ / Monat = übrig bleibt nach Miete und Strom das Geld zum Essen bzw. weniger.
- angenommen er stellt den Insolvenzantrag, dann ruht die Versicherung nicht mehr. Aber was ist dann der Versicherungsstatus? NLT bis nach Ablauf der 6 Jahre und der Restschuldbefreiung? Oder voller Versicherungsschutz und volle Rate nach Antragseingang?
- Gepfändet wird nur oberhalb der Pfändungsgrenze von 10xx€ - sind hier Zuschüsse von uns als Familie relevant?
- Was passiert im Zweifelsfall wenn mein Vater eine Herz OP braucht oder dergleichen? Bekommt er die? Könnte man im schlechtesten Fall die Kohle leihen, der PKV einzahlen und der Schutz wäre sofort wieder voll gegeben.
- kann der Versicherer meinem Vater kündigen? Wenn ja was dann?
Danke für eure fundierten Antworten dazu!
Grüße
1 Antwort
Hallo, fangen wir am Schluss an: Kündigen kann die PKV nicht. Sonst gäbe es ja den Notlagentarif nicht. Auch im Notlagentarif müssen akute lebensnotwendige Behandlungen bezahlt werden, also z.B. die genannte Herz-OP , aber eben kein Zahnersatz, keine Brille, kein Rollstuhl etc.
Ich weiß nicht, was in der Versicherungshistorie falsch gelaufen ist. Wenn er ewig in der PKV ist: warum ist er nicht rechtzeitig in den Standardtarif gegangen ? Ich habe noch keinen Standardtarif gesehen, der 450 EUR gekostet hat.
Man macht für 8000 EUR keine Privatinsolvenz. Ein günstiger Kredit wäre natürlich eine Lösung, wenn Ihr den bekommt. Nach der Abzahlung der Schulden muss man sofort in den Standardtarif wechseln, falls möglich.
(Ihr habt es nicht erwähnt: den Beitragszuschuss von der Rentenversicherung bekommt er bzw. hat er bekommen ?)
Viel Glück
Barmer