Bezahltes Auslandspraktikum in England, kann ich dafür Werbungskosten in meiner deutschen Studentensteuererklärung angeben?

2 Antworten

Deine Einkünfte aus Großbritannien unterliegen hier entweder dem Progressionsvorbehalt, oder sind hier in Deutschland ggf. sogar steuerpflichtig. Um das zu beurteilen, dafür sind die Angaben im Sachverhalt zu gering.

Wie die entstandenen Kosten zu beurteilen sind, kann man auch erst genau beurteilen, wenn man die Kosten kennt. Basieren sie auf dem Studium, oder sind sie entstanden, um die Einkünfte in Großbritannien zu erzielen.

Also:

  1. von wann bis wann in UK?
  2. in welchem Zeitraum wurden die dortigen Einkünfte erzielt?
  3. Welche Kosten sind entstanden?
  4. Welche Einkünfte sind in Deutschland in dem Jahren/den Jahren in "D" erzielt worden?

Er hat 4-6=10 Monate dort gearbeitet und Geld verdient. Direkt dagegen sind m. E. die dortigen Werbungskosten aufzurechnen.

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@LittleArrow

Ich wollte gern wissen, ob die 6 Monate dortige Tätigkeit und die 4 Monate im gleichen Kalenderjahr waren. Ausserdem könnten (nicht müssen) die dortigen Studienkosten überhaupt nichts mit dem dortigen Praktikum zu tun haben.

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Die Einkünfte in UK wurden wie folgt erzielt und das Praktikum ging fließend in die Masterthesis über:

August 2016 - Juni 2017

Unter Beachtung des UK-Steuerjahres von 6.4.2016 – 5.4.2017 wurden im Steuerjahr 2016 in Summe 10700 Pfund verdient. Das liegt noch knapp unter dem UK Steuerfreibetrag von 11000 Pfund. Demnach musste ich im Steuerjahr 2016 in UK keine Steuern zahlen. Im Steuerjahr 2017 wurden mir dann für die folgenden 3 Monate (April, Mai, Juni 2017) Steuern vom Gehalt abgezogen.

Diese habe ich mir nach Verlassen von UK zurückgeholt (300 Pfund).

Sind nun die dort angefallenen Werbungskosten (Reisekosten, Unterkunftskosten, Verpflegungskosten), die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind (studiumsrelavantes Praktikum und Thesis) geringer als die dort verdienten in Summe 14000 Pfund, wie müssen diese Kosten bzw der Verdienst in der deutschen Steuererklärung für 2016 und 2017 angegeben werden?

Muss der Verdienst überhaupt angegeben werden, wenn er bereits in UK versteuert wurde?

Zu den oben gestellten Fragen nochmals zusammengefasst:

  1. von Ende August 2016-Ende Juni 2017 durchgängig in UK als Praktikant angestellt. Bis Ende Februar 2017 im Praktikum ab März 2017 zur Masterthesis
  2. Im Zeitraum 22.08.2016-30.06.2017 wurden die dortigen Einkünfte erzielt.
  3. Im gesamten Jahr 2016 ca 10000 € Werbungskosten wenn alles anerkannt wird / Im gesamten Jahr 2017 ca 15000 € Werbungskosten wenn alles anerkannt wird
  4. Im Jahr 2016 sind in Deutschland keine Einkünfte erzielt worden, im Jahr 2017 sind in Deutschland ca 9000€ erzielt worden.

Die wichtigste Frage ist nun wie Einkünfte aus dem Ausland (2016/2017), Einkünfte aus D (2017) und Verlustvorträge von den beiden Jahren miteinander verrechnet werden sollen bzw. wie die Einkünfte aus dem Ausland in die deutsche Steuererklärung mitaufgenommen werden müssen oder überhaupt aufgenommen werden müssen.

Vielen Dank vorab.

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