Kosten für Wohnungsgeberbescheinigung?

2 Antworten

Es ist völlig unstreitig, dass der Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen muss. Die Frage war hier, ob der Vermieter Kosten für seine Dienstleistung in Rechnung stellen darf.

Wenn der Vermieter seinen Job ordentlich macht, (Kopien vom Ausweis, Angaben zur Person, EDV-Arbeit) so sind die Kosten von 15,-- € angemessen. Wer arbeitet heute noch umsonst ?

Im Gesetz steht nicht, dass der Vermieter die Bescheinigung Kostenfrei erstellen muss.

04.06.2018 M.D.

Sicherlich nicht, weil es eine Nebenpflicht des Vermieters ist, die sich aus dem Gesetz ergibt.

Seit 1.11.2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz (BMG).

In § 19 Abs. 1 BMG wird der Vermieter zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, sollte der Mieter dieses an die anfordernde Behörde (Sozialamt, Jobcenter, Wohngeldstelle) melden.

In diesem Fall wendet sich das Einwohnermeldeamt an den Vermieter und kann ihm sogar ein Bußgeld bis zu 1000 EUR aufsetzen; vgl. § 54 Abs. 3 BMG. Denn der Verpflichtung gem. § 19 Abs. 2 BMG nicht nachzugekommen, stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG dar.