Kann oder darf ein Arbeitgeber vorschreiben wo man sein Girokonto hat?

3 Antworten

Nein so eine gesetzliche Vorschrift gibt es nicht. Sollte jedoch im Arbeitsvertrag eine solche Klausel als Teil des Arbeitsvertrages vereinbart worden sein, kann sich der Arbeitgeber darauf berufen. Ein Gesetz dafür gibt es nicht.

Wenn er Dir schon etwas vorlügt hätte sich der Männe auch eine originellere Ausrede einfallen lassen können, z.B., dass er von der neuen Bank ein schönes Eröffnungspräsent bekommen hat. Hundert Euro, einen Vierfarbkuli, ein Kalenderchen oder so.

Nein, warum sollte er auch?

Was stört dich denn daran, wenn dein Mann jetzt ein zweites Konto hat? In weiser Voraussicht würde ich mir auch ein zweites, vom Mann "unabhängiges" Konto eröffnen. ;-)

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe ja mein Konto hier vor Ort. Von dem gehen aber sämtliche laufende Kosten ab und die ohne sein Einkommen nicht bedient werden. Ich wollte nur eine Bestätigung dafür, dass es Quatsch ist was er mir vormacht und das es für ihn nur leichter ist sein eigentliches Einkommen nicht transparent zu machen. Ich brauche es nicht, ständig um Geld für die Familie betteln zu müssen, es gibt auch andere Wege den Unterhalt für die Familie einzufordern.

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@Steffib

Die Summe für die laufenden Kosten sind bekannt. Wie wäre es mit einem Dauerauftrag über diese Summe vom MANN-Konto aufs FRAU-Konto ?

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wenn dein Gatte meint du schluckst dieses Märchen, dann brauchst du für dieses neue Konto doch auch eine EC Karte, wegen der Flexibilität ........grins ;-)

An seiner Reaktion wirst du dann erkennen, was Fakt ist (betr. Transparenz) und kannst ggf. reagieren.

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