Vor- und Nacherbe verkaufen Haus. Konkrete Erbfrage.?
Ich habe bereits zwei Fragen hier eingestellt und mir wurde nahegelegt sie kombiniert als eine neue Frage zu stellen, da sich die Sachlage so besser beantworten lässt:
Als meine Mutter starb hat sie mich und meinen Bruder als Nacherben für ihr Haus eingetragen und ihren neuen Ehegatten als Vorerben. Mein Bruder musste aus bestimmten Gründen sein Erbe ausschlagen und somit blieb ich als alleiniger Nacherbe übrig.
Alles wurde ins Grundbuch eingetragen und nun möchte der Vorerbe gerne das Haus verkaufen, da er sich die Reparatur- und Instandhaltungskosten nicht mehr leisten kann.
Ich würde dem gerne zustimmen (was ich ja muss damit wir es verkaufen können), vor allem um hohen Aufwand wenn er das Zeitliche segnet zu vermeiden.
So wie ich das verstanden habe, muss ich mich mit ihm auf die jeweiligen Anteile einigen, da es keine rechtlichen Vorgaben für diesen Fall gibt.
Erschwerend kommt hinzu, dass ich meinem Bruder gerne die Hälfte von dem was ich als Anteil erhalte abgeben möchte, da meine Mutter es so wollte und er zum damaligen Zeitpunkt keine andere Wahl hatte als das Erbe auszuschlagen.
Nun zur eigentlichen Frage:
Welche Freibeträge fallen in diesem Fall an wenn ich meinem Bruder das Geld zukommen lassen möchte? Ich war der Meinung es wäre 20.000€, aber mir wurde nahegelegt, dass es mehr sein könnte.
Zusätzlich, weiß jemand, ob es möglich ist beim Hausverkauf das Geld auf zwei Parteien aufzuteilen ohne, dass jemand zuerst alles erhält und dann doch wieder Schenkungssteuern bezahlen muss?
1 Antwort
Dieser Sachverhalt ist zu komplex, um ihn hier im Forum zu beantworten.
Es sind ja noch einige Punkte zu beachten.
Die Regelung wurde ja nicht ohne Grund getroffen. Die Erblasserin wollte ja ihren zweiten Ehemann bezüglich Wohnung versorgt wissen. Da wäre also zu klären, wie das für die Zukunft geregelt sein soll.
Ich habe ja auch die anderen Fragen gelesen, die ein noch unklareres Bild hinterließen.
Hier kommt nun schon mal etwas Sinn in die Sache.
So ist z. B. dieser gesamte Schmus mit "Geld an Bruder über Vater schenken" Quatsch, denn noch hast Du kein Geld und somit muss man de Angelegenheit an der Wurzel packen.
Wenn der Stiefvater das Geld aus dem Verkauf hat, könnt Ihr Euch darauf einigen, wie es verteilt werden soll.
Wenn es wirklich um 100.000,- Euro und mehr geht, dann nehmt doch mal 238,- bis 357,- Euro und geht zu einem meiner Berufskollegen und geht mit ihm den ganzen Sachverhalt durch.
Da bekommt Ihr eine sachkundige und umfassende Auskunft.