Vor- und Nacherbe verkaufen Haus. Konkrete Erbfrage.?

1 Antwort

Dieser Sachverhalt ist zu komplex, um ihn hier im Forum zu beantworten.

Es sind ja noch einige Punkte zu beachten.

Die Regelung wurde ja nicht ohne Grund getroffen. Die Erblasserin wollte ja ihren zweiten Ehemann bezüglich Wohnung versorgt wissen. Da wäre also zu klären, wie das für die Zukunft geregelt sein soll.

Ich habe ja auch die anderen Fragen gelesen, die ein noch unklareres Bild hinterließen.

Hier kommt nun schon mal etwas Sinn in die Sache.

So ist z. B. dieser gesamte Schmus mit "Geld an Bruder über Vater schenken" Quatsch, denn noch hast Du kein Geld und somit muss man de Angelegenheit an der Wurzel packen.

Wenn der Stiefvater das Geld aus dem Verkauf hat, könnt Ihr Euch darauf einigen, wie es verteilt werden soll.

Wenn es wirklich um 100.000,- Euro und mehr geht, dann nehmt doch mal 238,- bis 357,- Euro und geht zu einem meiner Berufskollegen und geht mit ihm den ganzen Sachverhalt durch.

Da bekommt Ihr eine sachkundige und umfassende Auskunft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.