Entrümpelung bei Insolvenz?

2 Antworten

Ich hoffe, Du hast schon mal davon gehört, daß Besitz und Eigentum zwei unterschiedliche Sachen sind!?

Wie dem auch sei: Der Erwerber eines Hauses wird sich die Entrümpelung des Kaufobjekts vom Verkäufer bezahlen lassen. Dabei kann er kurzen Prozess machen und zwar dadurch, daß er den Kaufpreis entsprechend kürzt. Alles andere bedarf der ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.

Im Zweifel der Erwerber. Erkauf so wie es ist.