Kindergeld bei Zweitwohnsitz?

2 Antworten

Hi, nein.

Kindergeld steht den Eltern zu und damit müssen sie ihrem Kind Unterhalt leisten.

Aber, wenn das Kind nicht mehr im Elternhaus lebt d.h. woanders gemeldet ist und Ü18 ist, kann das Kind mittels Abzweigungsantrag das Kindergeld für sich/ an sich selber zahlen lassen. Aber auch nur,wenn die Eltern nicht mind. Unterhalt von der Höhe des Kindergeldes leisten!

Ebenso können die Eltern die Bankverbindung ändern (Änderungsmitteilung) und das Kindergeld direkt auf dein Konto zahlen lassen.

Aber grundsätzlich sind die Eltern Antragsteller.

Viele Kinder machen ihre Ausbildung fern ab vom Elternhaus, Studenten u.a., und wenn man dauerhaft woanders lebt, muß man sich ummelden. Nichtsdestotrotz bekommen die Eltern weiterhin (das) Kindergeld.

Hast Du ein Kind? Nein? Wie willst Du dann Kindergeld bekommen.

Kindergeld steht einem bis 25 zu wenn man in der ersten Ausbildung ist soweit ich weiß

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@Girly98

Bis 25 stimmt. Aber heutzutage gehts auch mit 'ner 2. Ausbildung.

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