Ich wohne in Frankreich, arbeite in Deutschland. Kann ich Kleinstgewerbe in Deutschland haben?

2 Antworten

@correct hat es schon, wenn auch sehr kurz angebunden, schon geschrieben.

Wo ist denn die Betriebsstätte? Vermutlich nicht mehr in Thüringen, wenn Du dort nicht mehr wohnst, sondern in großer Entfernung.

Ich hatte ein Kleinstgewerbe in Thüringen gemeldet. Und würde dies gerne weiter betreiben. Zur Zeit habe ich immer noch einen Wohnsitz bei meinen Eltern in Thüringen gemeldet. Da manche Sachen noch dort gemeldet sind.

Das ist ja toll, was Du alles gemeldet hast. Unsere Sekretärin meldet auch morgens, wenn denn der Kaffee fertig ist.

In der Besteuerung ist entscheidend wie die tatsächlichen Verhältnisse sind. wir könnten unsere Kanzlei auch in Ulan Bator anmelden und einen Wohnsitz in Kapstadt anmelden, aber wenn wir in Berlin Arbeiten udn wohnen, müssen wir hier Steuern zahlen.

Für dich eventuell wichtig, wenn schon Deine Arbeitseinkünfte in Deutschland besteuert werden, so könnte es gut sein, wenn Du die Betriebsstätte auch in Deutschland ansiedelst. Du bist ja für die Anstellung sowieso täglich in Deutschland. Also kannst Du dann ja dort (ín der Stadt) auch Dein Gewerbe betreiben.

Leider schreibst Du nicht, welchem Gewerbe Du nachgehst.

"wenn auch sehr kurz angebunden" - das ist völlig ausreichend.

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Ich nähe Bekleidung und stelle Schmuck her. Ist aber nur im kleinen Rahmen. Manche Monate verkaufe ich gar nichts. Also kein großes Geschäft. Ich will halt nicht irgendwie in Schwierigkeiten geraten, aber der Aufwand in Frankreich dafür ein Gewerbe anzumelden ist halt sehr hoch.

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Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo es ausgeübt wird.