Darf ich die Markise wieder mitnehmen?

2 Antworten

Hallo,

die Markise gehört ja Dir und Du kannst sie entweder abbauen und mitnehmen oder wahlweise dranlassen und nichts dafür bekommen bzw. versuchen, dass ein Nachmieter sie ablöst.

Für dranlassen beim Auszug brauchst Du aber auf jeden Fall auch wieder das Einverständnis des Vermieters. Wenn der sagt "abbauen", dann muss die Markise weg (bis hin, dass er auf Deine Kosten abbauen lässt wenn Du es verweigerst).

Problem kann beim Abbauen entstehen, da beim Einbau in die Fassade Löcher gebohrt wurden.

Wenn Du bei Deinem Auszug (egal, ob vo Dir gewollt oder vom Vermieter gefordert) die Markise abbaust kann der Vermieter verlangen, dass die Fassade in die ursprüngliche Form zurückversetzt wird, also Löcher zumachen und ggfs. daraus resultierende weitere Ausbesserung wie etwa Putz- und Farbanstrich.

Das solltest Du zeitnah mit dem Vermieter klären und schriftlich fixieren.

Gruss

Walter

Kommt darauf an, ob man die Markise einfach abschrauben kann. Ob dann die Fassade dann i. O. ist, man die Dübellöcher verschliessen kann. Nicht das die komplette Fassade neu gestrichen werden muss. Das sollte man mit dem Vermieter besprechen. Der muss das ja beim Auszug abnehmen.