Kleinunternehmen - Kommissionsverkauf?

1 Antwort

Ein Kommissionsgeschäft funktioniert rechtlich gesehen so:

Solange die Ware nicht verkauft ist, gehört sie dem Kommittenten. Im Moment des Verkaufs an den Kunden verkauft der Kommittent an dich. Es passieren also im selben moment rechtlich gesehen zwei voneinander unabhängige Vorgänge.

Umsatzsteuerrechtlich nennt man das "Doppelumsatz".

Dem sollte auch die Rechnungslegung folgen:

Du stellst dem Kunden eine Rechnung über den Preis der Ware und der Kommittent stellt eine Verkaufsrechnung an sich (bzw. du erteilst dem Kommittenten eine Gutschrift).