Verrechnung Finanzamt?

2 Antworten

Wenn du einen Stundungsbescheid erhalten hast darf das Finanzamt nicht verrechnen.

Ansonsten schon.

Eine Abtrittserklärung braucht es eh nicht, hier bist du der einzige Schuldner.

Einen Stundungsbescheid gibt es nicht - das Ding heisst Stundungsverfügung.

Aber egal - natürlich darf aufgerechnet werden - wie kann man auf eine andere Idee kommen?!

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@correct

Nonsens. Das Ding heißt heißt Stundungsbescheid.

Solche Belehrungen brauche ich nicht.

Ich kann auf eine andere Idee, weil ich mich auskenne.

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@Petz1900

Aha, Du kennst Dich aus - ist heute schon der 1. April ?

Wieviele solche "Bescheide" hast Du schon verfasst?

Da Du Dich ja so gut auskennst, wirst Du wohl auch den Unterschied zwischen Bescheid und Verfügung (in Steuersachen) kennen. Ein Bescheid enthält eine Rechtsbehelferklärung - die Stundung keine.

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@correct

correct, was du in deiner Akte abheftest heißt Verfügung und enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung.

Was der Stpfl. bekommt ist ein Bescheid und enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Ich vermute mal, dass ich aufgrund meines Lebensalters mehr Bescheide verfasst habe als du, also spare dir bitte solche oberlehrerhaften Belehrungen.

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@Petz1900

Wie kann man nur so stur und dümmlich sein - ich habe übrigens keine Akte.

Dein Lebensalter (nach Deiner Angabe weit über achzig) hat wohl damit zu tun, dass Du nicht mal in der Lage bist, per Google o.ä. Deine wiederholt falsche Angabe zu überprüfen.

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Eine Abtretung (Abtritt ist gaaanz was anderes)?

Die hat doch mit Deinen Steuerschulden nichts zu tun.

Abtreten könntest Du ein Guthaben z.B. an den Steuerberater oder sonstwen.

Du hast aber kein Guthaben - also wird aufgerechnet.