Anschaffungsnebenkosten?

2 Antworten

Grundsteuer

lfd. Kosten. nur abzugsfähig bei Vermietung

Notar-Gebühren

Wenn für die Grundschuld, Geldbeschaffungskosten

Grundbuchamt-Gebühren für Grundschuld- Eintrag/Löschung

Geldbeschaffungskosten

Rechtsberatung

Kommt auf den Zusammenhang an. In welcher Sache wurde beraten?

Gutachter RWP

Wozu wurde das Gutachten erstellt? Für die Bank? Dann Geldbeschaffung.

Öffentliche Straßenrinigung, BSR

Laufende Kosten, ausser es wäre die Sondergeb. in der Bauzeit.

Objektschutz

lfd. Kosten, ausser wenn der Schutz während der Bauzeit war.

Abgeschlossenheitsbescheid

Kosten der Herstellung/Anschaffung

Die Abgrenzung ist eher einfach.

  1. Kosten, deren Ursache der Kauf, also die Kaufentscheidung ist, sind Kaufnebenkosten.
  2. Kosten, deren Ursache die Finanzierung ist, sind Geldbeschaffungskosten.

Wenn du also vor dem Kauf einen Gutachter damit beauftragst, zu ermitteln, was das Objekt wert ist, fällt das unter Punkt 1. Verlangt die Bank eine Wertermittlung, um den Beleihungswert zu ermitteln, sind es Finanzierungekosten.

Notargebühren und Grundbuchkosten kann man also aufteilen. Alles andere wie Grunderwerbsteuer, RWP oder Abgeschlossenheitsbescheid ist üblicherweise nur dem einen oder dem anderen zuzurdnen.

Kosten, die in vergleichbarer Höhe auch in Zukunft anfallen (Straßenreinigung, Grundsteuer) sind bei Vermietung Werbungskosten, haben also mit Anschaffung oder Finanzierung nichts zu tun.