Anschaffungsnebenkosten?
Ich habe noch eine Frage über Anschaffungsnebenkosten:
Obwohl wir direkt zum Notar- und Grundbuchamt die entsprechende Gebühren bezahlt, haben wir auch zur Baugruppe sogenannte Nebenkosten bezahlt. Diese Nebenkosten enstehen auf
Grundsteuer
Notar-Gebühren
Grundbuchamt-Gebühren für Grundschuld- Eintrag/Löschung
Rechtsberatung
Gutachter RWP
Öffentliche Straßenrinigung, BSR
Objektschutz
Abgeschlossenheitsbescheid
Vom Internet habe ich gefunden: "Notar und Grundbuchgebühren, die mit der Eintragung der Grundschuld in Zusammenhang stehen, gehören nicht zu den Anschaffungskosten des Objektes. Es handelt sich hingegen um Geldbeschaffungskosten, die in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sind. "
Gleichfalls sind auch die Schätzkosten (Guterachterkosten?)
Meine Fragen sind
1. die obige genannte Kaufnebenkosten scheinen wie eine Mischung von Anschaffungskosten und Geldbeschaafunskosten. Sollte ich mich an den Architect anwenden, um die zwei Preise von einander zu trennen?
2.gehören Grundsteuer, Rechtsberatung, Öffentliche Straßenreinigung, BSR, Objektschutz, Abgeschlossenheitsbescheid Anschaffungskosten, die 2% AfA gehört?
3.sind die Schätzkosten Gutachterkosten?
Dank im Voraus!
2 Antworten
Grundsteuer
lfd. Kosten. nur abzugsfähig bei Vermietung
Notar-Gebühren
Wenn für die Grundschuld, Geldbeschaffungskosten
Grundbuchamt-Gebühren für Grundschuld- Eintrag/Löschung
Geldbeschaffungskosten
Rechtsberatung
Kommt auf den Zusammenhang an. In welcher Sache wurde beraten?
Gutachter RWP
Wozu wurde das Gutachten erstellt? Für die Bank? Dann Geldbeschaffung.
Öffentliche Straßenrinigung, BSR
Laufende Kosten, ausser es wäre die Sondergeb. in der Bauzeit.
Objektschutz
lfd. Kosten, ausser wenn der Schutz während der Bauzeit war.
Abgeschlossenheitsbescheid
Kosten der Herstellung/Anschaffung
Die Abgrenzung ist eher einfach.
- Kosten, deren Ursache der Kauf, also die Kaufentscheidung ist, sind Kaufnebenkosten.
- Kosten, deren Ursache die Finanzierung ist, sind Geldbeschaffungskosten.
Wenn du also vor dem Kauf einen Gutachter damit beauftragst, zu ermitteln, was das Objekt wert ist, fällt das unter Punkt 1. Verlangt die Bank eine Wertermittlung, um den Beleihungswert zu ermitteln, sind es Finanzierungekosten.
Notargebühren und Grundbuchkosten kann man also aufteilen. Alles andere wie Grunderwerbsteuer, RWP oder Abgeschlossenheitsbescheid ist üblicherweise nur dem einen oder dem anderen zuzurdnen.
Kosten, die in vergleichbarer Höhe auch in Zukunft anfallen (Straßenreinigung, Grundsteuer) sind bei Vermietung Werbungskosten, haben also mit Anschaffung oder Finanzierung nichts zu tun.