Verlustvortrag trotz beruflich tätigem Ehepartner möglich?
Hallo,
hier die Situation: Meine Frau ist gebürtige Australierin und arbeitet freiberuflich als Englischlehrerin. Ihr Einkommen schwankt zwischen circa 1000 bis 1300 € im Monat. Ich selber bin Student, mache ein Erststudium und habe vorher keine anderen Ausbildungen gemacht. Ich selbst habe kein regelmäßiges Einkommen aus Arbeitsverhältnissen, nur ein Deutschlandstipendium von 300€ im Monat, welches angeblich steuerfrei ist. Insgesamt würden wir also für 2017 unter dem Grundfreibetrag von 17640 € bleiben.
Ich habe jetzt erfahren, dass man als Student einen Verlustvortrag geltend machen kann (weiß nicht ob das so richtig ausgedrückt ist). Ich habe aber auch gelesen, dass er nur für das erste Jahr in dem man Geld verdient gilt, dh falls ich zb im ersten Arbeitsjahr nur knapp über den Grundfreibetrag komme, wird der ganze Verlustvortrag darauf angewendet und ich übernehme keinen "Differenzvortrag" ins nächste Jahr, bzw würde ich unter dem Grundfreibetrag bleiben würde der Verlustvortrag verpuffen.
1) Habe ich das richtig verstanden?
2) Ich konnte leider keine vergleichbare Situation in anderen Foren finden, wie beeinflusst die freiberufliche Berufstätigkeit meiner Frau die Gültigkeit so eines Verlustvortrages, wir werden ja gemeinsam veranlagt. Lohnt es sich dann überhaupt diese Verlustvortragsregelung zu nutzen?
3) Ich habe gehört als Student kann man sich diesen Verlsutvortrag auch rückwirkend holen, würde ich einfach die Kosten der letzten Jahre im Elster programm zu den Kosten diesen Jahres mitzählen oder muss man das anders kenntlich machen?
Vielen Dank für die Hilfe
1 Antwort
Also, wenn Du für Dich die Verluste fetstellen udn vortragen willst, bedingt es natürlich die Einzelveranlagung, weil sonst Deine Verlust mit dem Einkommen Deiner Frau verrechnet werden.
Wenn Deine Ehefrau 1.000,-- 1.300,- verdient (Brutto, oder netto), würde das nur klappen, wenn das genannt einkommen brutto ist.
Mit dann ca. 14.400,- abzüglich Arbeitnehmerfreibetrag, Vorsorgepauschale usw. käme sie auf eine so geringe Steuerschuld, dass sich die Sammlung der Verluste bei Dir lohnen könnte.
Wären die Einkünfte Deiner Frau nur netto, dann wäre ihr brutto ja bei bis zu 1.800,- euro udn über 20.000,- pro Jahr. Dann lohnt es sich nicht.
Gut, wenn es Brutto ist und nur für 11 Monate, dann könnte man schon kalkulieren. Also erstmal den genauen Gewinn, dann die Kosten für Krankenversicherung usw.
Bei Dir ist es so, dass Du theoretisch noch für die Jahre ab 2011 die Verluste ermitteln könntest.
Wenn dasPraktikum nicht als Minijob, oder kurzfristige Beschäftigung pauschal durch den Arbeitgeber versteuert wurde, zählt es als Lohn und somit Einkünfte auch nichtselbständiger Arbeit.
Ja es handelt sich um den Bruttolohn. Hinzu kommt, dass sie fast jedes Jahr einen Monat zurück nach Hause fliegt und deshalb ein Monatslohn entfällt. Der Jahresbetrag sinkt dadurch noch weiter.
Wie ist das dann auch mit Verlusten aus vorherigen Jahren, studiengebühren usw. kann ich diese auch wieder holen? Ich habe letztes Jahr ein entlohntes Pflichtprakikum (3 Monate) gemacht. Zählt das auch als normale Einkunft?