Kann der Energieversorger beim Tod seines Kunden auf einen Erbschein bestehen auch wenn er den Anbieter gewechselt und eine Gutschrift beim alten Versorger hat?

2 Antworten

Hallo, wenn der Energieversorger einen Erbschein möchte, ist die Frage ja schon beantwortet. Wenns um Geld geht, sind die vorsichtig.

Viel Glück

Barmer

Ja klar und der kostet natürlich was. Das wollen die freilich nicht zahlen.

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@hildefeuer

Daher habe ich den Weg aufgezeigt wie man kostenlos den Erbnachweis antreten kann. Sollte eine Immobilie zum Erbe des Verstorbenen gehören, dann ist der Erbschein sowieso erforderlich.

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Ein Energieversorger hat kein Recht auf der Vorlage eines Erbscheines zu bestehten. Wenn er sich weigert, das Guthaben auszuzahlen, dann gibt es die Möglichkeit des Erbnachweises. Dazu geht man zum Nachlaßgericht und läßt sich von einem Rechtspfleger kostenlos bestätigen wer, alles die gesetzlichen Erben sind.