Befristung bei KFW Kredit?

1 Antwort

Ein- oder X-familienhaus?

Der Wohnungsverkauf ist offenbar in diesem Zusammenhang nicht verständlich beschrieben, ebensowenig, was mit "ein Haus gekauft" genau gemeint ist.

Hinsichtlich KfW-Darlehn musst Du Dir die Darlehnsbedingungen der KfW gründlich durchlesen, denn sonst droht Dir bei einem Verstoss die fristlose Kreditkündigung, was Dich richtig in die Klemme bringen kann (z. B. Zwangsversteigerung).

Das KfW-Darlehn wird nur unter Einschaltung einer Bank oder einer anderen Finanzierungsstelle (z. B. kreditgewährender Lebensversicherer) gewährt. Glaube bitte nicht, dass beim Bestehen einer Grundbuchsicherung zugunsten der Hausbank, jemand anderes auf nachrangiger Basis noch einen Kredit gewährt (ausgenommen die Bausparkasse).

Wenn überhaupt, läuft das KfW-Darlehn auch nur über den momentanen, im Grundbuch eingetragenen Gläubiger. Und: KfW-Darlehn sind vor Beginn der Arbeiten zu beantragen. Da kommt Euer Heizungsbauer wohl etwas zu spät mit seiner Idee.

Klar ist auch, dass besicherte Darlehn für ein Objekt nach dessen Verkauf nicht mehr im luftleeren Raum bleiben können, sondern zum Verkaufstermin zurückzuführen sind.