Freelancer als Nebenjob, wie wird das berechnet?

3 Antworten

Meine Einkünfte werden ganz sicher unter diesen 1700 Euro im Jahr bleiben, so das ich keine Umsatzsteuer verlangen muss.

Allein diese Formulierung zeigt schon, dass Du dringend ein Info-Gespräch (meist kostenlos) mit einem Kollegen von mir führen solltest.

  1. Die Grenze sind 17.500,-
  2. Es geht nicht um Einkünfte, sondern um Umsatz/Einnahmen
  3. Es ist bei Designern eher gut auf "Regelbesteuerung" zu optieren, als Kleinunternehmer zu sein, weil fast nur Unternehmer Deine Dienste in Anspruch nehmen werden.
Also woher weiß ich wie viel Steuer ich zahlen muss im Monat?

Ein Unternehmer zahlt jährlich nachträglich und dann in den Folgejahren ggf. vierteljährlich Vorauszahlungen.

Nach Einreichung der Steuererklärungen wird die Veranlagung vom Finanzamt durchgeführt und dann die eventuelle Nachzahlung festgesetzt.

Mellie1103 
Fragesteller
 11.02.2018, 14:31

Oh ja da hab ich eine Null vergessen beim Tippen, sorry. :D

Ich werde nicht für Unternehmen tätig sein, sondern für Privatpersonen, da ich mich auf die Gestaltung von Papeterie für Feste und Events konzentrieren möchte, einfach neben meinem Hauptjob.

Aber ja, ich habe leider überhaupt keine Ahnung davon, da ich bisher weder Steuererklärungen abgeben musste, noch mich in irgendeiner Art selbstständig gemacht habe. Ich werde das mit der Steuererklärung über den LHV nun nachholen, aber sobald ich Nebeneinkomen habe, werden die mir nicht mehr helfen.

Könnten Sie mir denn einen Kollegen in Berlin empfehlen, der mit mir so ein Infogespräch führen könnte?

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wfwbinder  12.02.2018, 15:10
@Mellie1103

Da kannst Du hier z. B. bei EnnoWarMal klicken, der sitzt in Berlin. Auch unsere Kanzlei ist in Berlin. Dann noch Oliver Jesgarek in der Brandenburgischen Straße 86 (von Ines grüßen).

Die anderen die ich kenne sind Großkanzleien, die nicht so passen würden.

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Wie das am Ende berechnet wird, kannst Du hier nachlesen:

https://www.finanzfrage.net/frage/welche-finanziellen-abgaben-muessen-bei-einem-einkommen-auf-honorarbasis-geleistet-werden?foundIn=list-answers-by-user#answer-1145577

Dies hilft Dir zu einer besseren Abschätzung, was Du im kommenden Jahr als Einkommensteuer nach Deiner Steuererklärung für 2018 nachzahlen musst. Voraussichtlich resultiert daraus ein Vorauszahlungsbescheid für die Einkommensteuer, der vierteljährliche Steuervorauszahlungen am jeweils 10. des März, Juni, September und Dezember festsetzt. (Achtung beim Vorauszahlungsbescheid kann sich also was aufgestaut haben!) Also gibt es keine monatlichen Steuerzahlungen!

Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer beginnt über € 17.500/Jahr. Siehe

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_(Deutschland)

Ich weiss aber, dass man sich n i c h t beim Finanzamt anmelden muss. Man geht zur Gemeinde/Stadt.