Hauptjob, Minijob und Kleinunternehmer in einem?

1 Antwort

  1. Richtig, wenn man ohnehin schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind weitere Einkünfte für die Sozialversicherung nicht relevant.
  2. Stimmt, der Gewinn auch der Selbständigkeit, wird zusammen mit den anderen Einkünften besteuert.
  3. Wenn der Arbeitgeber für den Minijob und der Auftraggeber für das Gewerbe/die selbständige Tätigkeit der gleiche sind, wird das zumindest sehr genau unter die Lupe genommen. Insbesondere weil hier 450,- Euro monatlich mittels einer Pauschalbesteuerung von 2 % praktisch der Besteuerung entzogen werden.
  4. Die Entscheidung die selbständige Tätigkeit als Kleinunternehmen zu führen (keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG) sollte dringend überdacht werden. Der Kunde ist Unternehmer, für den ist es egal, ob er 1.000,- Euro zahlt, oder 1.000,- Euro + 19 % Umsatzsteuer. Aber jede Art von Kosten im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit (auch z. b. das neue Notebook, die Telefonge. Internet usw.) enthalten Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abzugsfähig ist. Das ist bares Geld auf die Hand.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986