Gewerbe nachträglich abmelden (nach Umzug)?

1 Antwort

Hallo, von einer nachträglichen Abmeldung kann ich nur abraten. Gibt evtl. sofort einen saftigen Bußgeldbescheid. Einfach zum 1.1. oder 1.2.2018 abmelden, fertig. Ein Gewerbe verpflichtet einen nicht dazu, dort auch tatsächlich tätig zu sein oder Einnahmen zu erzielen.

Dass die Gewerbeanschrift weiter eine nicht existente Anschrift am Studienort war, interessiert in der Regel niemanden.

Die Steuererklärungen gehen alle ans aktuelle FA.

Viel Glück

Barmer

finfra2018 
Fragesteller
 06.02.2018, 13:06

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe bzgl. des Abmeldedatums nochmal direkt bei dem Gewerbemeldeamt nachgefragt und diese meinten eine Abmeldung zum 31.12.2017 wäre noch im Rahmen, und ich muss mit keinem Busgeld rechnen.

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