Gewerbe nachträglich abmelden (nach Umzug)?
Ich war während meines Studiums nebenberuflich selbstständig. Nach Beendigung des Studiums bin ich dann nach einer 6 monatigen Pause ein Angestelltenverhältnis eingegangen, in dem ich mich jetzt seit über einem Jahr befinde. Der Haken an der Sache ist, dass ich das Gewerbe nie abgemeldet hatte! Die letzten Einnahmen aus dem Gewerbe waren noch zu Studienzeiten, d.h. während des Angestelltenverhältnisses sind keinerlei Einnahmen erzielt worden.
Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Probleme, die die Sache weiter komplizieren:
- Ich habe nach dem Studium den Wohnort gewechselt ohne eine erneute Gewerbeabmeldung & -wiederanmeldung durchzuführen.
- Ich habe für 2015, 2016 und 2017 weder eine Einkommens- noch Umsatzsteuererklärung abgegeben.
Anscheinend ist es möglich ein Gewerbe auch nachträglich abzumelden. Für mich stellt sich nur die Fragen zu welchem Datum ich das am Besten mache (z.B. Datum des Umzugs in andere Stadt) und welche Konsequenzen außer ggf. Straf-/Zinszahlungen mir drohen (Stichwort Ordnungswidrigkeit für zu spätes Ab-/Ummelden)!?
Die Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen hole ich gerade nach, hier stellt sich mir noch die Frage, an welche Finanzämter diese jeweils gehen, wenn ich jeweils verschiedenen Städten (mit anderen FAs) gewohnt habe!?
Tausend Dank im Voraus - Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Schlamassel helfen, dass ich mir hier eingebrockt habe...
1 Antwort
Hallo, von einer nachträglichen Abmeldung kann ich nur abraten. Gibt evtl. sofort einen saftigen Bußgeldbescheid. Einfach zum 1.1. oder 1.2.2018 abmelden, fertig. Ein Gewerbe verpflichtet einen nicht dazu, dort auch tatsächlich tätig zu sein oder Einnahmen zu erzielen.
Dass die Gewerbeanschrift weiter eine nicht existente Anschrift am Studienort war, interessiert in der Regel niemanden.
Die Steuererklärungen gehen alle ans aktuelle FA.
Viel Glück
Barmer
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe bzgl. des Abmeldedatums nochmal direkt bei dem Gewerbemeldeamt nachgefragt und diese meinten eine Abmeldung zum 31.12.2017 wäre noch im Rahmen, und ich muss mit keinem Busgeld rechnen.